Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden
Um bereits im Laufe der Ausbildung den Ausbildungsstand der Auszubildenden zu ermitteln, müssen diese in den meisten anerkannten Ausbildungsberufen eine Zwischenprüfung ablegen. Mit der Zwischenprüfung sollen eventuelle Wissenslücken deutlich werden, die in der verbleibenden Ausbildungszeit geschlossen werden können.
Für Auszubildende ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Zwischenprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Frühjahrsprüfung findet zwischen Februar und April, die Herbstprüfung zwischen September und Oktober statt.
In Handwerksberufen müssen die Auszubildenden eine oder zwei Zwischenprüfungen ablegen - je nach Ausbildungsberuf.
Tipp: In der jeweiligen Ausbildungsordnung können Sie sich über die Anzahl und den Zeitpunkt der vorgeschriebenen Zwischenprüfungen informieren.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Ärztekammer
- weitere für die Ausbildung zuständige Stellen
Architektenkammer Baden-Württemberg
Hausanschrift
Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
Telefon: 0711 / 2 196-135
Fax: 0711 / 2196-121
E-Mail: info@akbw.de
Handwerkskammer Karlsruhe
Hausanschrift
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 1600-0
Fax: 0721 / 1600-199
E-Mail: info@hwk-karlsruhe.de
Industrie- und Handelskammer Karlsruhe
Postfach
76020 Karlsruhe
Hausanschrift
Lammstraße 13-17
76133 Karlsruhe
Telefon: (0721) 174-0
Fax: (0721) 174-290
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Hausanschrift
Villastraße 1
70190 Stuttgart
Telefon: 0711 / 99347-0
Fax: 0711 / 99347-45
E-Mail: info@lak-bw.de
ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Hausanschrift
Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Telefon: 0711 - 769 89 0
Fax: 0711 - 769 89 50
E-Mail: info@laek-bw.de
Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Hausanschrift
Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
Telefon: 0711 - 7 228 632 - 0
Fax: 0711 - 7 228 632 - 20
E-Mail: info@ltk-bw.de
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Hausanschrift
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Telefon: (0711) 2 28 45-0
Fax: (07 11) 2 28 45-44
E-Mail: info@lzk-bw.de
ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Notarkammer Baden-Württemberg
Hausanschrift
Friedrichstraße 9a
70174 Stuttgart
Telefon: 0711 30 58 77 0
Fax: 0711 30 58 77 69
E-Mail: info@notarkammer-bw.de
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Hausanschrift
Reinhold-Frank-Straße 72
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721/253 40
Fax: 0721/266 27
E-Mail: info@rak-karlsruhe.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Hausanschrift
Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe
Postfach
76247 Karlsruhe
Telefon: 0721/926-0
Fax: 0721/926-6211
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
De-Mail: poststelle.rpk@im.bwl.de-mail.de
ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Steuerberaterkammer Nordbaden
Hausanschrift
Vangerowstrasse 16/1
69115 Heidelberg
Telefon: 06221/183077
Fax: 06221/165105
E-Mail: post@stbk-nordbaden.de
Voraussetzungen
Zur Zwischenprüfung im Frühjahr werden Auszubildende eingeladen,
- deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April begonnen hat oder
- deren Ausbildung vor dem 1. Oktober begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.
Zur Zwischenprüfung im Herbst werden Auszubildende eingeladen,
- deren Ausbildung zwischen dem 1. Mai und dem 30. September begonnen hat (mit einer zweijährigen Regelausbildungszeit) oder
- deren Ausbildung vor dem 1. Mai begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.
Hinweis: In den Druck- und Medienberufen findet die Zwischenprüfung nur im Frühjahr statt.
Verfahrensablauf
Als Ausbildungsbetrieb werden Sie in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden bis zu einem bestimmten Tag zur Zwischenprüfung anzumelden.
Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.
Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.
Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Kammer eine Einladung zur Teilnahme an der Zwischenprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an die Auszubildenden weitergeben.
Hat der bzw. die Auszubildende die Zwischenprüfung bestanden, bekommt er bzw. sie das Ergebnis der Prüfung in einer Teilnahmebescheinigung mitgeteilt.
Erforderliche Unterlagen
- die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
- gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung
Hinweise
Für die Teilnahme an der Zwischenprüfung müssen Sie die Auszubildenden freistellen.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.03.2018 freigegeben.
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.