
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.
Einfuhrlizenz AGRIM
Einleitung
Für manche Produkte wie Getreide, Reis oder Zucker benötigen Sie die "Einfuhrlizenz AGRIM", um die Waren in das Gebiet der Europäischen Union (EU) einführen zu können. Die Lizenz wird auf einem EU-einheitlichen Vordruck ausgestellt, der in allen Mitgliedstaaten gültig ist. Mit einem Dokument aus Deutschland können Sie die Produkte somit problemlos auch über Frankreich oder Italien einführen.Manche Erzeugnisse wie Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch stehen nur zeitweise unter Lizenzpflicht. Das ergibt sich aus den Handelsregelungen mit Drittländern, auf die sich die jeweiligen Marktorganisationen verständigt haben. Welche Produkte im Einzelnen betroffen sind, erfahren Sie in den Einfuhrhinweisen im elektronischen Zolltarif (EZT) und auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Kapitel "Ein- und Ausfuhrlizenzen".
Die Einfuhrlizenzen sind mengenmäßig begrenzt und gelten nur eine bestimmte Zeit.
Befreiungen von der Lizenzpflicht
Für die Einfuhr von Agrarprodukten gibt es einige Sonderregelungen. So können Sie etwa Getreide je nach Sorte bis zu 1.000 beziehungsweise 5.000 Kilogramm oder Rindfleisch bis zu 200 Kilogramm ohne Lizenz einführen (Regelung für sogenannte Kleinsendungen).
Nähere Informationen zu Einfuhrlizenzen für Agrarprodukte und Befreiungsmöglichkeiten erhalten Sie bei jeder Zollstelle und auf den Internetseiten der Bundeszollverwaltung.
Zustaendigkeit
die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)Voraussetzung
Die Voraussetzungen für eine Lizenzvergabe sind je nach Agrarprodukt sehr verschieden. Auskunft darüber erhalten Sie bei der BLE.
Auf den Internetseiten der BLE finden Sie zusätzlich Informationen zu bestimmten Warengruppen wie Fleisch, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier.
Ablauf
Beantragen Sie die Einfuhrlizenz AGRIM bitte stets nur auf den vorgesehenen Formularen. Je nach Warenbereich sind beim Ausfüllen Besonderheiten zu beachten. Erkundigen Sie sich darüber rechtzeitig vor Antragstellung in den zuständigen Fachreferaten der BLE.Besorgen Sie sich den Formular-Vordruck im Fachhandel. Füllen Sie das Formular aus und reichen Sie es mit gegebenenfalls zusätzlich geforderten Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Als Sicherheit müssen Sie zudem in der Regel einen Geldbetrag überweisen.
Die Bundesanstalt prüft Ihren Antrag unmittelbar nach Eingang und erteilt die Lizenz meist noch am selben Tag. Die Lizenz erhalten Sie auf dem Postweg.
Prüfung bei der Einfuhr
Bei der Ein- oder Ausfuhrabfertigung prüft die Zollverwaltung die Lizenzen, ob sie gültig sind und nimmt die erforderliche Abschreibung auf die Lizenz vor. Achten Sie darauf, dass die zollamtlichen Abschreibungen auf der Rückseite der Lizenz vollständig und korrekt sind.
Senden Sie die Lizenzen unmittelbar nach Ablauf zurück an die Bundesanstalt. Die BLE prüft die zollamtlichen Vermerke. Sind die Lizenzpflichten erfüllt, gibt sie die hinterlegten Sicherheiten wieder frei.
Unterlagen
Das einheitliche Lizenz-Formular erhalten Sie im Fachhandel oder über den Online-Formularverlag.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bietet einen "Lizenzleitfaden" (Ausfüllhilfe) an.






