Alter Bahnhof Flehingen
Direkte Anbindung zum Netz der KVV
Lichtmeßreiter-Denkmal
Kelterplatz Oberderdingen
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Im Rahmen der Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Oberderdingen wurden verschiedene Maßnahmen zur Senkung der verkehrstypischen Lärmbelästigung in Oberderdingen umgesetzt.
Die Anordnung zur Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen erging durch das Straßenverkehrsamt des Landratsamtes Karlsruhe.
Da von den verkehrsrechtlichen Maßnahmen auch Landesstraßen betroffen sind, war vor Umsetzung der Maßnahme eine enge Abstimmung zwischen dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium Karlsruhe notwendig. Für folgende Straßenbereiche wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 festgelegt:
Oberderdingen:
Flehingen:
Für den Ortsteil Flehingen gilt die Tempo 30-Beschränkung grundsätzlich immer in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr
Das Landratsamt wurde von der Gemeinde beauftragt in diesen Bereichen künftig verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.
Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Tempo30- Regelungen kann nicht nur nach subjektivem, sondern auch nach objektivem Empfinden nachgewiesen werden.
Aus diesen Gründen bitten wir die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Beachtung dieser verkehrsrechtlichen Beschränkungen.