Schaltfläche zum Aktivieren von Google Translate

News & Aktuelles

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Mendler, Michael | 25.04.2024

Vereinsförderung in Oberderdingen

Die Vereinslandschaft Oberderdingens ist breitgefächert, von hoher Bedeutung und schafft wichtige ehrenamtliche Betätigungsfelder für Jung und Alt. Das Engagement dieser Gruppen trägt wesentlich zum gesellschaftlichen Miteinander bei und bringt unterschiedliche Menschen zusammen. Um eine möglichst einheitliche, gerechte und transparente Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erreichen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung im März 2022 erstmals nach mehreren Jahren die Förderrichtlinien für Vereine und Organisationen angepasst, die dann ab April 2022 in Kraft traten.

 

 

So hat die Stadt Oberderdingen im Kalenderjahr 2023 insgesamt rund 41.518 Euro Fördermittel an Vereine ausbezahlt. Gefördert wird auf Antrag, der auf der Homepage der Stadt Oberderdingen zu finden ist und bis spätestens 31.10. des Jahres eingegangen sein muss. Es gibt eine Grundförderung, die Jugendförderung, die Nutzung nicht kommunaler Hallen, Sportgeräte, Arbeits- und Pflegegeräte, Projekte, bauliche Anlagen sowie Jubiläen.

 

Nach der Praxiserfahrung im Jahr 2022 wurde eine Evaluierung der Förderrichtlinien durchgeführt. Die sich daraus ergebenen Änderungen wurden im Gemeinderat beraten. Die evaluierte Neufassung der Entgeltordnung hatte die Verwaltung den Vereinen bei einer Informationsveranstaltung im September 2023 ausführlich vorgestellt. Ende September 2023 wurde diese vom Gemeinderat beschlossen. Die evaluierten Förderrichtlinien sind seit 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

 

Die Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass eine Anpassung bei der Grundförderung erforderlich war. Demnach wird nun eine Grundförderung gewährt, welche sich nach der Zahl der aktiven und passiven Mitglieder richtet. Des Weiteren erhalten Vereine und Organisationen mit bis zu 100 Mitgliedern eine pauschale Förderung von 50 Euro im Jahr.

 

Bei den Zuschüssen für Instrumente, Sportgeräte sowie Arbeits- und Pflegegeräte wurde ebenfalls eine Anpassung vorgenommen werden. Demnach müssen nun die Kosten je Instrument, Sportgerät bzw. Arbeits- und Pflegegerät bei mindestens 500 Euro (brutto) liegen, wobei der maximale Zuschuss höchstens bei insgesamt 2.000 Euro (brutto) jährlich liegt.

 

Die Förderung der Bekleidung neu gefasst. Eine Förderung ist nur für Uniformen ohne Werbe- und Sponsorenaufdrucke möglich.