Benutzungsordnung
Allgemeines
Die Gemeindebücherei ist eine der Allgemeinheit dienende Kultureinrichtung der Gemeinde Oberderdingen.Benutzerkreis
Die Bücher, Zeitschriften und Spiele der Gemeindebücherei
stehen jedermann zur Information, Ausbildung, Fortbildung und zur Gestaltung der
Freizeit zur Verfügung.
Anmeldung
Jeder Benutzer
ab dem vollendeten 15. Lebensjahr hat sich persönlich, unter Vorlage eines
gültigen Ausweises, anzumelden. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten
15. Lebensjahr müssen die Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigten die
Anmeldung vornehmen. Die Benutzer bzw. der gesetzliche Vertreter erkennt die
Benutzungsordnung bei der Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift
an.
Leseausweis
Nach der Anmeldung erhält jeder
Benutzer kostenlos einen Leseausweis, der beim Entleihen und Zurückgeben der
Medien vorzulegen ist. Adressenänderungen sind der Gemeindebücherei unverzüglich
mitzuteilen. Bei Verlust des Leseausweises ist die Gemeindebücherei sofort
zu benachrichtigen. Ein Ersatzausweis wird gegen Zahlung von 2,- €
ausgestellt.
Der Leseausweis ist zurückzugeben, wenn die Gemeindebücherei
nicht mehr benutzt wird.
Leihfrist
Die Leihfrist beträgt 4
Wochen. Sie kann vor Ablauf auf Antrag verlängert werden, das Buch nicht
inzwischen anderweitig vorbestellt ist. Bei Verlängerungsanträgen sind
Leseausweis, Buchnummer sowie das Rückgabedatum anzugeben. Eine Verlängerung ist
in der Regel nicht möglich, wenn die Frist bereits zweimal verlängert oder
die Rückgabe zweimal angemahnt wurde.
In begründeten Ausnahmefälle kann die
Leihfrist verkürzt werden.
Ein Teil des Bücherbestandes wird nicht entliehen.
Hierzu gehören die Hauptnachschlagewerke, verschiedene Spiele und die neuesten
Zeitschriften.
Behandlung der Bücher und Haftung
Der
Benutzer ist verpflichtet, die Bücher sorgfältig zu behandeln und vor
Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Für verunreinigte, beschädigte oder
verlorene Medien hat derjenige Ersatz zu leisten, auf dessen Leseausweis sie
entliehen wurden; bei Kindern und Jugendlichen haftet der gesetzliche Vertreter.
Als Ersatzbeträge für Beschädigung oder Verlust werden die
Wiederbeschaffungskosten erhoben.
Für Schäden, die durch Missbrauch des
Benutzers eine ansteckende Krankheit auf, so darf während dieser Zeit die
Bücherei nicht benutzt werden. Ausgeliehene Bücher müssen auf Verlagen der
Gemeinde vor deren Rückgabe desinfiziert
werden.
Gebühren
Ausleihgebühren werden keine
erhoben.
Für Bücher, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben
werden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten, auch wenn noch keine
schriftliche Mahnung erfolgte. Die Versäumnisgebühr pro Buch beträgt für jede
angefangene Woche 0,30 €.
Benutzer, die ausgeliehene Bücher nicht
rechtzeitig zurückgeben, können gebührenpflichtig gemahnt werden. Für jede
schriftliche Mahnung wird eine Gebühr von 0,50 € erhoben. Nach erfolgloser 3.
Mahnung werden überfällige Bücher, Versäumnis- und Mahngebühren sowie eine
zusätzliche Abholgebühr von 2,50 €
eingezogen.
Ausschluss
Benutzer, die wiederholt gegen die
Bestimmungen der Benutzungsordnung oder die Anordnung des Büchereipersonals
verstoßen, können auf Zeit oder dauernd von der Benutzung der Bücherei
ausgeschlossen werden.
Inkrafttreten
Diese
Benutzungsordnung trat am 01. Oktober 1986 in Kraft.
Oberderdingen, den
26. Februar 2002
- Breitinger –
Bürgermeiser






