Bitte erkundigen Sie sich vor der Anmeldung der Eheschließung telefonisch beim Standesamt, welche Papiere für die Eheschließung erforderlich sind.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Anmeldung der Eheschließung am Tag der Anmeldung beim Standesamt in bar oder durch EC-Cash zu entrichten sind.
Der Eheschließung geht deren Anmeldung voraus. Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Heiratstermin bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnung) hat. Über die Anmeldung wird eine Niederschrift aufgenommen.
Welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind richtet sich natürlich nach ihrer persönlichen Situation (Vorehen, Auslandsbeteiligung usw.).
Bitte nehmen Sie daher telefonisch Kontakt mit dem Standesamt auf um abzuklären, welche Unterlagen Sie benötigen. Teilweise werden die erforderlichen Personenstandsurkunden über das Standesamt direkt abgerufen.
Fälle mit Auslandsbeteiligung
Sofern einer oder beide Verlobte eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen sind oftmals vielfältige Unterlagen (Bsp. Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates, Ledigkeitsbescheinigung usw.) erforderlich. In diesen Fällen ist eine umfangreiche Information erforderlich. Bitte setzen Sie sich daher telefonisch mit uns in Verbindung.
Wichtiger Hinweis:
Urkunden in fremder Sprache sind von einem in der BRD zugelassenen und beeidigten Urkundenübersetzer zu übersetzen; eine Liste der zugelassenen Dolmetscher können Sie beim Standesamt Oberderdingen erfragen.
Das fremdsprachige Original ist zusammen mit der Übersetzung vorzulegen.
Sofern Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe eingehen möchten benötigen Sie für bestimmte Staaten ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Zeugnis kann bei uns beantragt werden.
Eheschließung
Prüfung der Ehefähigkeit
Ehefähigkeitszeugnis
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Beurkundungen, Beglaubigungen, Bescheinigungen
Personenstandsurkunden
Sonstige Amtshandlungen
Beim Standesamt können auch verschiedene Namenserklärungen (Bsp.: Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe, nachträgliche Namensvoranstellung oder –anfügung, Namenserteilung oder Einbenennung usw.) abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin; Sie erhalten dann auch Auskunft darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
Bei der Eheschließung wird die Namensführung in der Ehe festgelegt. Über die verschiedenen Möglichkeiten werden Sie bei der Anmeldung zur Eheschließung beraten.
Folgende Urkunden werden ausgestellt, wenn das Ereignis in Oberderdingen beurkundet wurde:
Bitte bringen Sie zur Abholung der Urkunden einen gültigen Ausweis mit. Sofern Sie die Urkunden für jemand anderes abholen, benötigen Sie zusätzlich eine entsprechende Vollmacht und dessen Ausweis in Kopie.
Anzeige von Sterbefällen, die sich in Oberderdingen und den Ortsteilen ereignet haben.
Informieren Sie sich hierzu auch unter „Was ist bei einem Todesfall zu tun“ (einfach den unterstrichenen Text anklicken/bestätigen und Sie kommen auf die gewünschte Seite).
Der Kirchenaustritt kann nur von Ihnen persönlich erklärt werden und ist gebührenpflichtig (28,--€). Da es sich bei der Austrittserklärung um eine öffentliche Beglaubigung handelt ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.