Einbürgerung beantragen für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit
Bitte beachten Sie, dass sich insbesondere aufgrund der gesetzgeberischen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts die Antragszahlen bei der Einbürgerungsbehörde sprunghaft und außerordentlich stark erhöht haben, weshalb längere Wartezeiten leider unvermeidbar sind. Bis Ihr Antrag in Bearbeitung kommt, wird es daher voraussichtlich ca. 16 - 18 Monate dauern. Derzeit werden Anträge, welche im Zeitraum Oktober 2023 – Dezember 2023 eingegangen sind, bearbeitet. (Stand 01.07.2025 – Aktualisierung erfolgt quartalsweise)
Wir werden uns nach Überprüfung des Antrages erneut mit Ihnen in Verbindung setzen und bitten, bis dahin von Anfragen über den Bearbeitungsstand abzusehen.
Diese Einbürgerungsmöglichkeit für Verheiratete gilt auch für Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Die Einbürgerungsmöglichkeit gilt auch für minderjährige Kinder (unter 16 Jahren) der genannten Personen, wenn diese für das minderjährige Kind sorgeberechtigt sind und mit ihnen eine familiäre Lebensgemeinschaft besteht, bei einer Aufenthaltsdauer im Inland von in der Regel drei Jahren.
Mit Hilfe des unter der Überschrift Onlineantrag aufrufbaren Quick-Checks können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung überprüfen.
Onlineantrag
Formulare und weitere Angebote
Zuständige Stelle
Staatsangehörigkeitsbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung,
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.
Staatsangehörigkeitswesen [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Postfach
Postfach 76126
Karlsruhe
Voraussetzungen
- Ihre Ehe ist für den deutschen Rechtskreis gültig geschlossen.
- Ihre Ehe besteht zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
- Sie sind seit mindestens zwei Jahren mit Ihrem deutschen Ehemann oder Ihrer deutschen Ehefrau verheiratet. Ihr Ehemann beziehungsweise Ihre Ehefrau hat seit mindestens zwei Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit und besitzt diese auch zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
- Sie und Ihre Familienangehörigen führen in Deutschland eigenständig einen Haushalt. Der Schwerpunkt Ihrer Lebensverhältnisse liegt in Deutschland.
- Sie halten sich bereits mindestens drei Jahre in Deutschland auf.
- Sie erfüllen die sonstigen Voraussetzungen für eine Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch.
- Minderjährige Kinder von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern Deutscher können miteingebürgert werden, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen für eine Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch erfüllen.
Hinweis: Von diesen grundsätzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen gibt es viele Ausnahmen und Besonderheiten, die hier nicht dargestellt werden können.
Verfahrensablauf
Hinweis zum Quick-Check: Mit dem Quick-Check können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf eine Einbürgerung überprüfen. Sie müssen dazu nur einige Fragen beantworten. Beim Quick-Check handelt es sich um eine unverbindliche Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllen. Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Einbürgerungsbehörde nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.
Eine Antragstellung ist durch schriftlichen Antrag oder online über das Serviceportal Baden-Württemberg möglich, wenn die für sie zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde diese Möglichkeit freigegeben hat.
Im weiteren Verfahren sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Läuft derzeit ein Strafverfahren gegen Sie, wartet die Staatsangehörigkeitsbehörde dessen Abschluss ab.
Sie führt die erforderlichen Ermittlungen durch und beteiligt
- das Landesamt für Verfassungsschutz,
- die Polizei,
- das Sozialamt,
- die Bundesagentur für Arbeit und
- weitere Stellen.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
- Anlage 1 - Loyalitätserklärung *
- Anlage 2 -Einwilligungs-/Einverständniserklärung *
- Anlage 3 - Unterrichtung über die sicherheitsmäßige Überprüfung im Einbürgerungsverfahren. *
- vollständiger Pass ohne leere Seiten
- Aktuell gültiger Aufenthaltstitel (nicht bei EU-Bürgern).
- Bei Heirat in Deutschland: Abschrift aus dem Familienbuch/Eheregister, nicht älter als drei Monate, erhältlich beim Standesamt der Eheschließung. Bei Heirat im Ausland: Kopie der Eheurkunde, ggf. mit deutscher Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer
- Aktueller Lebenslauf.
- Aktuelle Mitgliedsbestätigung Ihrer Krankenversicherung.
- Arbeitgeberbescheinigung und letzte drei Gehaltsabrechnungen. *
- Einkommensnachweis Ihres Ehepartners.
- Nachweis über die zu erwartende Rente mit Versicherungsverlauf
- Aktuelle Mietbescheinigung oder Grundbuchauszug. *
- Erklärung über eheliche Lebensgemeinschaft*
- Nachweis über deutsche Staatsangehörigkeit des Ehepartners (Reisepass, Einbürgerungsurkunde, o.ä.)
- Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an der Sprachprüfung B 1 zum Zertifikat "Deutsch".
- Nachweis über erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest oder Test Leben in Deutschland (mind. 17 Punkte).
oder
- Kopien Ihrer Abschlusszeugnisse aller hier in Deutschland besuchten Schulen.
- Ausbildungsnachweise (Abschlusszeugnis Betrieb und Berufsschule/Studienabschluss).
* Die Dateien finden Sie unter Formulare und weitere Angebote
Kosten
- pro eingebürgerter Person: EUR 255,00
- bei miteinzubürgernden Minderjährigen ohne eigene Einkünfte: EUR 51,00
Zusätzliche Kosten können beispielsweise
- für die Vorlage von Personenstandsurkunden oder
- für Nachweise von staatsbürgerlichen Kenntnissen beziehungsweise Sprachkenntnissen
entstehen.
Vertiefende Informationen
Hinweise
Keine
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Rechtsgrundlage
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- § 9 Einbürgerung von Ehegatten oder eingetragener Lebenspartner Deutscher, Miteinbürgerung minderjähriger Kinder von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern Deutscher
- § 43 Integrationskurs
Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs (Einbürgerungstestverordnung - EinbTestV)
Freigabevermerk
Landratsamt Karlsruhe, 17.07.2025
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.