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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten
Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Mendler, Michael | 25.04.2024
Nicht erlaubt: „Wildes Plakatieren“
In letzter Zeit wurden vermehrt unerlaubt unterschiedlichste Plakate im Stadtgebiet angebracht, z.B. an Bäumen und Stromverteilerkästen.
Diese Plakate verunstalten nicht nur das Stadtbild, sondern müssen meist von Stadtmitarbeitern wieder entfernt werden. Dies gelingt nur mit großem Zeitaufwand und oft lassen sich die Plakate nicht spurlos, also ohne Beschädigung, entfernen.
Unerlaubtes Anbringen von Plakaten kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir bitten daher, dieses „wilde Plakatieren“ zu unterlassen. Das Anbringen von Plakaten kann erlaubt werden, dazu ist allerdings vorher die Zustimmung des Eigentümers einzuholen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen privaten oder öffentlichen Bereich handelt. Sprechen Sie also den Ladenbesitzer, den Grundstückseigentümer oder das Ordnungsamt an.
An bestimmten Stellen ist das Anbringen von Plakaten aber grundsätzlich verboten. Dazu gehören neben Bäumen auch Buswartehäuschen, Verkehrszeichen, Verteilerkästen, Bauzäune, bestimmte Plätze und öffentliche Gebäude. Ihr Ordnungsamt erteilt gerne Auskunft.
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