Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | 08.01.2021
Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt BGBL. 1 Seite 965) geändert durch das Gesetz vom 14.12.1976 (BGBL.1. 3341) wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie für das Jahr 2020 zu entrichten haben öffentlich festgesetzt. Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die genannten Steuerpflichtigen …