Was können sie beim Standesamt erledigen?
Anmeldung der Eheschließung
Bitte erkundigen Sie sich vor der Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) welche Papiere für die Eheschließung erforderlich sind. In der Regel ist es sinnvoll hierfür ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Weitere Informationen finden Sie unter „Erforderliche Unterlagen zur Eheschließung“.
Auch halten wir hierzu für Sie ein entsprechendes Merkblatt bereit.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Anmeldung der Eheschließung am Tag der Anmeldung beim Standesamt in bar zu entrichten sind.
Geburten
Anmeldung von Geburten die sich in Oberderdingen ereignet haben (Entbindungen in den umliegenden Krankenhäusern werden beim Standesamt des Geburtsorts angezeigt und beurkundet).
Vaterschaftsanerkennungen
Namenserteilungen
Sterbefälle
Anzeige von Sterbefällen die sich in Oberderdingen und den Ortsteilen ereignet haben.
Informieren Sie sich hierzu auch unter „Was ist bei einem Todesfall zu tun“ (einfach den unterstrichenen Text anklicken/bestätigen und Sie kommen auf die gewünschte Seite). Ein entsprechendes Informationsblatt ist im Standesamt sowie bei den örtlichen Bestattern erhältlich.
Kirchenaustritte
Der Kirchenaustritt kann nur von Ihnen persönlich erklärt werden und ist gebührenpflichtig (25,--€). Da es sich bei der Austrittserklärung um eine öffentliche Beglaubigung handelt ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Ausstellung von Personenstandsurkunden:
Folgende Urkunden werden ausgestellt:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- Beglaubigte Abschriften aus dem Geburts-, Ehe- und Sterberegister
Bitte bringen Sie zur Abholung der Urkunden einen gültigen Ausweis mit. Sofern Sie die Urkunden für jemand anderes abholen, benötigen Sie zusätzlich eine entsprechende Vollmacht.
Namenserklärungen
Bei Standesamt können auch verschiedene Namenserklärungen (Bsp.: Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe, Nachträgliche Namensvoranstellung oder –anfügung usw) abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin; Sie erhalten dann auch Auskunft darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
Ehefähigkeitszeugnisse
Sofern Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe eingehen möchten benötigen Sie bei bestimmten Staaten ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Zeugnis kann bei uns beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen zur Eheschließung
Der Eheschließung geht deren Anmeldung (früher Aufgebot) voraus. Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Heiratstermin bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnung) hat. Über die Anmeldung wird eine Niederschrift aufgenommen. Trauzeugen sind gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben, jedoch können Sie auf Wunsch bis zu zwei Zeugen (Volljährig) mitbringen.
Welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind richtet sich natürlich nach ihrer persönlichen Situation (Vorehen, Ausländerbeteiligung usw.).
Hier wollen wir Ihnen lediglich aufzeigen, welche Papiere zwei ledige, deutsche Staatsangehörige (keine Kinder) für die Anmeldung der Eheschließung benötigen:
- Nachweis der Identität (Personalausweis oder Reisepass)
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister mit Hinweisen
- Nachweis über Vorehe und deren Auflösung (Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder Familienbuchabschrift)
- Angaben über weitere Vorehen (sollten die Daten nicht bekannt sein sind Nachweise vorzulegen)
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde/BürgerBüro (das Ausstellungsdatum der Aufenthaltsbescheinigung sollte bei Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 2 Wochen sein) Bei mehreren Wohnsitzen ist auch eine Bescheinigung der Meldebehörde vorzulegen, in deren Bezirk der/die Eheschließende(n) seinen/ihren Hauptwohnsitz hat/haben
Fälle mit Ausländerbeteiligung
Sofern einer oder beide Verlobte eine ausländische Staatsangehörigkeit haben sind oftmals vielfältige Unterlagen (Bsp. Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates, Ledigkeitsbescheinigung usw.) erforderlich. In diesen Fällen ist oftmals eine umfangreiche Information erforderlich. Bitte setzen Sie sich daher wegen der Vereinbarung eines Termins für ein Beratungsgespräch mit uns in Verbindung.
Wichtiger Hinweis:
Urkunden in fremder Sprache sind von einem beeidigten Urkundenübersetzer zu übersetzen; eine Liste der zugelassenen Dolmetscher können Sie beim Standesamt Oberderdingen einsehen.
Das fremdsprachige Original ist zusammen mit der Übersetzung vorzulegen.

Ablauf der Trauungszeremonie
Bitte finden Sie sich rechtzeitig - spätestens 5 Minuten vor dem festgelegten Trauungszeitpunkt - in unserem Standesamt (Zimmer 3.09) ein.
Sofern Sie Trauzeugen benannt haben, müssen diese einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dabei haben.
Bitte teilen spätestens jetzt mit, ob von ihnen evtl. ein Ringwechsel bei der Eheschließung gewünscht wird.
Die eigentliche Trauung findet dann im Trauzimmer im 2.OG statt. Selbstverständlich können ältere oder gehbehinderte Menschen das Trauzimmer bequem mit dem Fahrstuhl erreichen.
Nach einer kurzen Begrüßung des Brautpaares und deren Gäste wird der Standesbeamte im Rahmen einer Trauansprache einige persönliche Worte an Sie richten. Hiernach erfolgt dann die Abnahme des eigentlichen Eheversprechens bei welchen Sie der Standesbeamte einzeln und nacheinander befragen wird ob Sie die Ehe eingehen wollen. Nach Ihren beiden „Ja-Worten“ sind Sie verheiratet und der Standesbeamte wird Sie zu „rechtmäßig verbundenen Eheleuten“ erklären.
An dieser Stelle wird dann auch ein vorgesehener Ringwechsel erfolgen.
Leider geht auch die schönste Trauung nicht ganz ohne „behördliche Formalitäten“ ab.
Der Standesbeamte wird ihnen den Heiratseintrag sowie die „Erklärung zur Namensführung“ verlesen und Sie dann unterschreiben lassen. Danach erhalten Sie das ausgesuchte Stammbuch. Jetzt besteht auch noch die Möglichkeit einige Erinnerungsfotos vom Start ins „Eheglück“ zu schießen.
Zu guter letzt verlassen Sie dann das Rathaus über die Hochzeitstreppe, welche direkt zum historischen Amthof führt. Auch hier finden Sie sicherlich noch einige schöne Motive die sich hervorragend als Hintergrund für Hochzeitsbilder eignen.

Namensführung
In der Ehe führt jeder Ehegatte seinen Namen zunächst grundsätzlich nach dem Recht des Staates dem er angehört. Jedoch besteht auch für ausländische Ehegatten die Möglichkeit deutsches Namensrecht zu wählen. Eine ausführliche Information hierzu erhalten Sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs bei der „Anmeldung der Eheschließung“.
Sofern deutsches Namensrecht zu Anwendung kommt, können die Ehegatten durch eine gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau zu Ehenamen bestimmen. Sofern keine Erklärung abgegeben wird, behält jeder Ehegatte den Namen welchen er zur Zeit der Eheschließung geführt hat.
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann ebenfalls durch Erklärung seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Selbstverständlich erfolgt auch hierüber im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung eine umfassende Information.
Samstagstrauungen
Seit ein paar Jahren besteht beim Standesamt Oberderdingen auch die Möglichkeit gegen einen Aufpreis an Samstagen getraut zu werden. Die Termine werden jeweils am Jahresende für das kommende Jahr im Ortsnachrichtenblatt bekannt gemacht.
Für das Jahr 2012 wurden folgende Termine festgelegt:
05. Mai
23. Juni
08. September
06. Oktober
Gebührenübersicht (Auszug)
Anmeldung der Eheschließung: 40,--€
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 80,--€
Vornahme einer Eheschl. außerhalb der üblichen Öffnungszeiten: 60,--€
Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung: 20,--€
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 40,--€
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 80,--€
Beglaubigte Abschriften aus dem Geburts-, Ehe- u. Sterberegister: 12,--€
Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- u. Sterbeurkunden): 12,--€
Erteilung einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch: 10,--€
(Bsp. Auskunft zur Geburtszeit usw.)
Beglaubigung von namensrechtlichen Erklärungen: 20,--€
(Wiederannahme Geburtsnahme, Anfügung eines Namens usw. )
Suchen eines Eintrags: 20,--€ - 60,--€
– wenn hier notwendige Angaben nichtgemacht werden können (nach Aufwand)
Die Ehejubiläen
1 Jahr Baumwollene Hochzeit
5 Jahre Hölzerne Hochzeit
6 1/2 Jahre Zinnerne Hochzeit
7 Jahre Kupferne Hochzeit
8 Jahre Blecherne Hochzeit
10 Jahre Rosenhochzeit
12 1/2 Jahre Nickelhochzeit
15 Jahre Gläserne Hochzeit
20 Jahre Porzellanhochzeit
5 Jahre Silberne Hochzeit
30 Jahre Perlenhochzeit
35 Jahre Leinwandhochzeit
37 1/2 Jahre Aluminiumhochzeit
40 Jahre Rubinhochzeit
50 Jahre Goldene Hochzeit
60 Jahre Diamantene Hochzeit
65 Jahre Eiserne Hochzeit
67 1/2 Jahre Steinerne Hochzeit
70 Jahre Gnadenhochzeit
75 Jahre Kronjuwelenhochzeit
Zitate:
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten.
Wilhelm Busch
Nicht im Kopf, sondern im Herzen liegt der Anfang.
Maxim Gorki
Alles wirkliche Leben ist Begegnung.
Martin Buber
Man Sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
Die kürzesten Wörter, nämlich „ja“ und „nein“ erfordern auch das meiste Nachdenken.
Pythagoras
Verheiratet sein heißt, wandern zu zweit auf gleichem Wege zum gleichen Ziel.
unbekannt







