Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der eine rechtliche Verfestigung des Aufenthalts bedeutet. Damit dürfen Sie arbeiten oder selbständig tätig sein.
Wenn Sie zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können Sie nach Ablauf bestimmter Fristen die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis beantragen.
Regelmäßig setzt die Erteilung der Niederlassungserlaubnis voraus, dass Sie seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Wenn sich Ihr Aufenthaltsrecht im Rahmen des Familiennachzugs von einem deutschen Familienangehörigen ableitet, verkürzt sich diese Frist auf drei Jahre. Bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte gelten ebenfalls kürzere Fristen.
Neben den erforderlichen Voraufenthaltszeiten müssen Sie für eine Niederlassungserlaubnis weitere Voraussetzungen erfüllen, vor allem einen gesicherten Lebensunterhalt, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und ausreichenden Wohnraum.
Rechtsgrundlage
- § 9 Niederlassungserlaubnis
- § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
- § 21 Absatz 4 Niederlassungserlaubnis für Selbständige
- § 26 Humanitäres Aufenthaltsrecht
- § 28 Familiennachzug zu Deutschen
- § 35 Eigenständiges unbefristetes Aufenthaltsrecht für Kinder
- § 38 Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
Freigabevermerk
21.01.2025 Justizministerium Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
- Zuwanderung
- Aufenthaltszwecke
- Einreise und Aufenthaltstitel
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU ("Blue Card EU")
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Niederlassungserlaubnis
- Visum
- Förderung der Integration
- Integration von aus dem Ausland geflüchteten und zugewanderten Schülerinnen und Schülern
- Neuankunft ausländische Fachkraft
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

