Leistungen bei stationärer Pflege
Die Pflegekasse beteiligt sich an den Pflegekosten in Form von Pauschalbeträgen. Zu den Pflegekosten gehören auch
- die Betreuungskosten und
- die Kosten für Leistungen der medizinischen Behandlung im Rahmen der Pflege.
Sie erhalten als Pauschalbeträge je Kalendermonat:
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2: EUR 770,00
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3: EUR 1.262
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4: EUR 1.775
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5: EUR 2.005
Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 ein Pflegeheim, erhalten sie von der Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 125 EUR.
Freigabevermerk
Stand: 16.06.2021
Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg
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Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.