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Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen

Haben Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung und möchten in Deutschland studieren, müssen Sie bei der Studienplatzbewerbung nachweisen, dass diese der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland besitzen, müssen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch ein eigenes Verfahren anerkennen lassen.

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Zuständige Stelle

  • für ein Studium an einer Universität: die Universität, an der Sie studieren wollen
  • für ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule: die Pädagogischen Hochschule, an der Sie studieren wollen
  • für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften: das Studienkolleg der Hochschule für angewandte Wissenschaften Konstanz
  • für ein Studium an einer Kunst- oder Musikhochschule: die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
  • für ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg: deren Zentrale Auslandskoordinationsstelle
  • für Studienplätze, die über das Zentrale Vergabeverfahren vergeben werden: die Stiftung für Hochschulzulassung. Dies gilt nur für
    • EU-Staatsangehörige,
    • Staatsangehörige aus Island, Norwegen und Liechtenstein und
    • in Deutschland lebend Staatsangehörige aller anderen Länder, wenn mindestens ein Elternteil EU- bzw. EWR-Bürger ist oder sie mit einem EU- bzw. EWR-Bürger verheiratet bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.

Angehörige anderer Staaten wenden sich direkt an die jeweilige Hochschule.


Evangelische Hochschule Ludwigsburg

Hausanschrift

Paulusweg 6
71638 Ludwigsburg

Telefon: 0 71 41/ 965-0

Fax: 49 7141 9745 400


Filmakademie Baden-Württemberg GmbH

Hausanschrift

Mathildenstrasse 20
71638 Ludwigsburg

Telefon: 07141/969-0

Fax: 07141/969-299


Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)

Hausanschrift

Landfriedstraße 12
69117 Heidelberg

Telefon: 06221-54 19200

Fax: 06221-54 19209


Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Hausanschrift

Kaiserstraße 12
76131 Karlsruhe

Telefon: +49 721 608 0

Fax: +49 721 608 44290

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Pädagogische Hochschule Freiburg

Hausanschrift

Kunzenweg 21
79117 Freiburg

Telefon: 0761-682-0

Fax: 0761-682-402

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Pädagogische Hochschule Heidelberg

Hausanschrift

Keplerstraße 87
69120 Heidelberg

Telefon: 06221-477-0

Fax: 06221-477-432


Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Hausanschrift

Bismarckstraße 10
76133 Karlsruhe

Telefon: 0721-925-3

Fax: 0721-925-4000

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Pädagogische Hochschule Ludwigsburg

Hausanschrift

Reuteallee 46
71634 Ludwigsburg

Telefon: 07141-140-0

Fax: 07141-140-434

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Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd

Hausanschrift

Oberbettringer Straße 200
73525 Schwäb.Gmünd

Telefon: 07171-983-0

Fax: 07171-983-212

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Pädagogische Hochschule Weingarten

Hausanschrift

Kirchplatz 2
88250 Weingarten

Telefon: 0751-501-0

Fax: 0751-501-8200

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Popakademie Baden-Württemberg GmbH

Hausanschrift

Hafenstrasse 33
68159 Mannheim

Telefon: 0621/533972-00

Fax: 0621/533972-99


Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart

Hausanschrift

Am Weissenhof 1
70191 Stuttgart

Telefon: 0711-28440-0

Fax: 0711-28440-225

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Studienakademie Stuttgart [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Hausanschrift

Rotebühlstraße 133
70197 Stuttgart

Telefon: 0711-1849-632

Fax: 0711-1849-719


Studienkolleg Konstanz - Center for International Students

Hausanschrift

Alfred-Wachtel-Str. 8
78462 Konstanz

Telefon: 07531 / 206-519 oder -361

Fax: 07531 / 206-683


Universität Freiburg

Postfach


79085 Freiburg

Hausanschrift

Friedrichstraße 39
79098 Freiburg

Telefon: +49 761 203 0

Fax: +49 761 203 4369

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Universität Heidelberg

Hausanschrift

Grabengasse 1
69117 Heidelberg

Telefon: 06221-54-0

Fax: 06221-54-2618


Universität Hohenheim

Hausanschrift

Schloss 1
70599 Stuttgart

Telefon: 0711-459-0

Fax: 0711-459-23960

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Universität Konstanz

Hausanschrift

Universitätsstraße 10
78464 Konstanz

Telefon: 07531-88-0

Fax: 07531-88-3688


Universität Mannheim

Hausanschrift

Schloss 1
68131 Mannheim

Telefon: 0621-181-2222

Fax: 0621-181-1050


Universität Stuttgart

Hausanschrift

Keplerstraße 7
70174 Stuttgart

Telefon: 0711-685-0

Fax: 0711-685-82271


Universität Tübingen

Hausanschrift

Geschwister-Scholl-Platz
72074 Tübingen

Telefon: 07071-29-0

Fax: 07071-29-5990

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Universität Ulm

Hausanschrift

Helmholtzstraße 16
89081 Ulm

Telefon: 0731-50-10

Fax: 0731-502-2038


Zentrale Auslandskoordinationsstelle [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Hausanschrift

Friedrichstraße 14
70174 Stuttgart

Telefon: 0711-320 660-0

Fax: 0711-320 660-66

Voraussetzungen

  • Nachweis des gleichwertigen Bildungsstandes
    Führt Ihr Bildungsnachweis nicht direkt zu einer Hochschulzugangsberechtigung, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums eine Feststellungsprüfung bestehen. Als Hilfe für die Vorbereitung auf diese Prüfung und auf das Studium können Sie ein Studienkolleg besuchen.
  • Ausreichende Sprachkenntnisse
    Je nach Studiengang ist das beispielsweise Deutsch oder Englisch.

    Die Sprachkenntnisse müssen Sie üblicherweise durch eine Sprachprüfung nachweisen. Deutschkurse zur Vorbereitung können Sie im Heimatland, z.B. an Goethe-Instituten oder TestDaF-Zentren, oder an deutschen Universitäten belegen.

Verfahrensablauf

Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen

Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind nicht getrennt. Ihre Wunschhochschule prüft Ihre Hochschulzugangsqualifikation im Rahmen Ihres Verfahrens auf Zulassung zum Studium.

Bewerbungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind getrennt. Zunächst müssen Sie die Anerkennung Ihr Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse bei einer der zentral zuständigen Stellen beantragen.

War Ihr Antrag erfolgreich, können Sie in einem zweiten Schritt den Bewerbungsantrag stellen.

Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf des Verfahrens. In der Regel finden Sie die notwendigen Formulare im Internet.

Fristen

  • Anträge an Universitäten und Pädagogische Hochschulen müssen rechtzeitig zu den Bewerbungsfristen zusammen mit dem Zulassungsantrag vorliegen:
    • für das kommende Wintersemester: 15. Juli
    • für das kommende Sommersemester: 15. Januar

Achtung: Bewerbungsfristen können an einigen Hochschulen abweichen. Informieren Sie sich über die jeweiligen Fristen und Termine auf den Internetseiten der Hochschulen.

  • Anträge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- oder Musikhochschulen und an die Duale Hochschule: Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über die Fristen und Termine für Aufnahmeverfahren, Bewerbung und Zulassung.

Erforderliche Unterlagen

  • Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland einschließlich der zugehörigen Einzelnotenlisten, z.B.:
    • Matura
    • Bakkalaureat
    • School-Leaving-Certificate
    • General Certificate of Education (GCE)
  • erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse mit den zugehörigen Einzelnotenlisten (auch von Colleges oder Akademien)
  • falls die Zugangsberechtigung keinen direkten Hochschulzugang ermöglicht: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht
  • Bescheinigungen oder Zeugnisse einschließlich Notenliste über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und - soweit vorhanden - Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
  • Nachweis der für den angestrebten Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse
  • eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung

Möglicherweise müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Welche das sind, können Sie im Zulassungsantrag nachlesen.

Hinweis: Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie in Deutsch, Englisch oder Französisch einreichen. Anderssprachige Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie als amtlich beglaubigte Übersetzung in einer dieser Sprachen vorlegen. Reichen Sie Zeugnisse als amtlich beglaubigte Kopie ein, nicht als Original. Die Kopien bleiben bei den Hochschulen.

Kosten

Informieren Sie sich bei der zuständigen Hochschule.

Bearbeitungsdauer

abhängig von der prüfenden Stelle

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.11.2020 freigegeben.

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Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.