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Eignung zur Ausbildung - Feststellung beantragen

Um in einem Unternehmen ausbilden zu dürfen, müssen

  • der Betrieb dafür geeignet sein und
  • Sie als ausbildende Person die für den jeweiligen Ausbildungsberuf erforderliche fachliche und persönliche Eignung haben. Dazu zählen auch Kenntnisse über
    • die einschlägigen Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG),
    • das Berufsausbildungsverhältnis,
    • die Planung von Berufsausbildungen und
    • die Möglichkeiten zur Förderung von Lernprozessen.

Nicht persönlich geeignet sind Personen, die

  • keine Kinder und Jugendlichen beschäftigen dürfen (z.B. weil sie einschlägig vorbestraft sind) oder
  • wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz (BBiG) verstoßen haben.

Ihre Eignung für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen müssen Sie nach den je nach Beruf unterschiedlichen Anforderungen der Ausbilder-Eignungsverordnung nachweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der freien Berufe.

Die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer wacht darüber, dass die persönliche und fachliche Eignung der ausbildenden Person sowie die Eignung der Ausbildungsstätte gegeben sind.

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Zuständige Stelle

die für die Ausbildung in Ihrem Unternehmen zuständige Stelle (Kammer oder Regierungspräsidium)


Architektenkammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart

Telefon: 0711 / 2 196-135

Fax: 0711 / 2196-121


Handwerkskammer Karlsruhe

Hausanschrift

Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe

Telefon: 0721 / 1600-0

Fax: 0721 / 1600-199


Industrie- und Handelskammer Karlsruhe

Postfach


76020 Karlsruhe

Hausanschrift

Lammstraße 13-17
76133 Karlsruhe

Telefon: (0721) 174-0

Fax: (0721) 174-290


Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Villastraße 1
70190 Stuttgart

Telefon: 0711 / 99347-0

Fax: 0711 / 99347-45

ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden


Landesärztekammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Jahnstr. 40
70597 Stuttgart

Telefon: 0711 - 769 89 0

Fax: 0711 - 769 89 50


Landestierärztekammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart

Telefon: 0711 - 7 228 632 - 0

Fax: 0711 - 7 228 632 - 20


Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Albstadtweg 9
70567 Stuttgart

Telefon: (0711) 2 28 45-0

Fax: (07 11) 2 28 45-44

ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden


Notarkammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Friedrichstraße 9a
70174 Stuttgart

Telefon: 0711 30 58 77 0

Fax: 0711 30 58 77 69


Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Hausanschrift

Reinhold-Frank-Straße 72
76133 Karlsruhe

Telefon: 0721/253 40

Fax: 0721/266 27


Regierungspräsidium Karlsruhe

Hausanschrift

Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe

Postfach


76247 Karlsruhe

Telefon: 0721/926-0

Fax: 0721/926-6211

De-Mail: poststelle.rpk@im.bwl.de-mail.de

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Steuerberaterkammer Nordbaden

Hausanschrift

Vangerowstrasse 16/1
69115 Heidelberg

Telefon: 06221/183077

Fax: 06221/165105

Voraussetzungen

Sie besitzen die beruflichen und berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten , die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.

Über die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen Sie, wenn Sie z.B. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden haben und eine angemessene Zeit in Ihrem Beruf praktisch tätig gewesen sind.

Sie besitzen die berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse, wenn Sie

  • eine Prüfung bestanden haben nach einer Ausbilder-Eignungsverordnung, die vor Inkrafttreten der aktuell gültigen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) am 01.08.2009 gegolten hat oder
  • eine berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachgewiesen haben durch
    • eine Meisterprüfung oder
    • eine andere Prüfung der beruflichen Fortbildung nach der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz.

Hinweis: Sie können sich von der Prüfung befreien lassen. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

Die Anmeldeunterlagen stehen Ihnen auf den Internetseiten der zuständigen Stelle zum Download zur Verfügung.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde.

Innerhalb eines Prüfungsverfahrens können Sie eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholen.

Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie ein Zeugnis über Ihre berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Für die Prüfung müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Die Höhe erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 28.06.2018 freigegeben.

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