Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. März 2023 ist das Bundesamt für Justiz ab dem 1. Januar 2025 unter anderem für die Führung des Rechtsdienstleistungsregisters zuständig geworden. Dieses finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.
Onlineantrag
Formulare und weitere Angebote
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Hinweise
keine
Rechtsbehelf
keine
Freigabevermerk
20.01.2025 Justizministerium Baden-Württemberg
zur Übersicht Leistungen
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

