Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet
- Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
- Offene Treffs als Angebote ohne Anmeldung zu verschiedenen Themen für Familien mit allen Familienformen und in allen Familienphasen,
- Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel
Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden.
Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Formulare und weitere Angebote
Zuständige Stelle
STÄRKE-Informationsmaterial erhalten Sie
- beim Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes.
Jugendamt [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Kriegsstraße 78
76133 Karlsruhe
Hausanschrift
Wolfartsweierer Straße 5
76131 Karlsruhe
Hausanschrift
Am Alten Güterbahnhof 9
76646 Bruchsal
Postfach
Postfach 76126
Karlsruhe
Telefon: 0721 936-67010
Fax: 0721 936-70099
Stadt Oberderdingen
Hausanschrift
Amthof 13
75038 Oberderdingen
Telefon: 07045/43-0
Fax: 07045/43-250
E-Mail: stadtverwaltung@oberderdingen.net
ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Voraussetzungen
Gefördert werden Anbieter, die
- niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdenden) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs, durchführen,
- spezielle Familienbildungskurse für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
- die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten.
Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:
- Einelternfamilien,
- besonders junge Eltern (mindestens ein Elternteil unter 18 Jahren),
- Mehrlingsfamilien,
- getrenntlebende Familien,
- Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
- Familien mit Fluchterfahrung und zugewanderte Familien,
- Familien mit Gewalterfahrung,
- Familien, in denen ein Familienmitglied krank (auch suchtkrank), pflegebedürftig ist oder eine Behinderung hat.
Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Familienbildungsangebote umgesetzt werden.
Bezugsort
Das Jugendamt des jeweiligen Stadt- beziehungsweise Landkreises und Städte mit eigenem Jugendamt.
Verfahrensablauf
Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.
Um an den kostenfreien beziehungsweise ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten beziehungsweise an Ihr Jugendamt.
STÄRKE-Angebote bei Ihnen vor Ort finden Sie auch hier (Kategorie: Familienbildung/STÄRKE vor Ort).
Fristen
Für Eltern: Keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Vertiefende Informationen
Hinweise
Keine
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
10.07.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.