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Abfallentsorgung und Müllabfuhr im Landkreis Karlsruhe

Die Abfallentsorgung umfasst die gesamte öffentliche Abfallentsorgung mit Gebührenabrechnung.

Die staatliche Abfallüberwachung nimmt die untere Abfallrechtsbehörde (Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz) wahr.

Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.

Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.

Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallbetriebes näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten. Auskunft und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.

Beachten Sie, dass einige wenige Landkreise die Zuständigkeit für das Einsammeln der Abfälle auf ihre Gemeinden übertragen haben. Ob dies in Ihrem Landkreis der Fall ist, erfahren Sie ebenfalls auf den Internetseiten Ihres Abfallbetriebes.

Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wegziehen, zahlt Ihnen der Entsorgungsbetrieb zu viel bezahlte Müllgebühren teilweise zurück.

Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Zuständige Stelle

Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen und keine Übertragung auf Gemeinden vorliegt: das Landratsamt

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft [Landratsamt Karlsruhe]

Hausanschrift

Werner-von-Siemens-Str. 2-6
76646 Bruchsal

Telefon: 0800 29820 10

Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle. Die für Ihren Wohnort gültige Abfallsatzung regelt, ob jeder Haushalt oder jede Hausnummer eigene Müllbehälter (z.B. Restmüll, Bioabfall, Papier, Verpackungen) nutzen muss. In vielen Stadt- und Landkreisen ist ein Müllbehälter pro Haushalt vorgeschrieben. Teilweise können Sie auch mit anderen Bewohnern gemeinsam einen Müllbehälter nutzen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte über die Servicenummer für Privatkunden 0800 2 9820 20.

Kosten

Die Höhe der jeweiligen Gebühren finden Sie hier.

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheides.

Freigabevermerk

Landratsamt Karlsruhe 02.07.2012

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