Abfallentsorgung und Müllabfuhr im Landkreis Karlsruhe
Die Abfallentsorgung umfasst die gesamte öffentliche Abfallentsorgung mit Gebührenabrechnung.
Die staatliche Abfallüberwachung nimmt die untere Abfallrechtsbehörde (Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz) wahr.
Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.
Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.
Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallbetriebes näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten. Auskunft und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.
Beachten Sie, dass einige wenige Landkreise die Zuständigkeit für das Einsammeln der Abfälle auf ihre Gemeinden übertragen haben. Ob dies in Ihrem Landkreis der Fall ist, erfahren Sie ebenfalls auf den Internetseiten Ihres Abfallbetriebes.
Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wegziehen, zahlt Ihnen der Entsorgungsbetrieb zu viel bezahlte Müllgebühren teilweise zurück.
Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen und keine Übertragung auf Gemeinden vorliegt: das Landratsamt
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Werner-von-Siemens-Str. 2-6
76646 Bruchsal
Telefon: 0800 29820 10
Voraussetzungen
Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle. Die für Ihren Wohnort gültige Abfallsatzung regelt, ob jeder Haushalt oder jede Hausnummer eigene Müllbehälter (z.B. Restmüll, Bioabfall, Papier, Verpackungen) nutzen muss. In vielen Stadt- und Landkreisen ist ein Müllbehälter pro Haushalt vorgeschrieben. Teilweise können Sie auch mit anderen Bewohnern gemeinsam einen Müllbehälter nutzen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte über die Servicenummer für Privatkunden 0800 2 9820 20.
Kosten
Die Höhe der jeweiligen Gebühren finden Sie hier.
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheides.
Rechtsgrundlage
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger)
- örtliche Abfallgebührensatzung
Freigabevermerk
Landratsamt Karlsruhe 02.07.2012
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

