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Entwicklungsprogramm ländlicher Raum im Landkreis Karlsruhe

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Baden‑Württemberg unterstützt seit über 30 Jahren strukturelle und nach­haltige Entwicklungen in Dörfern und ländlich geprägten Gemeinden mit Zuschüssen. Gefördert werden vier Schwerpunkte:

  • Innenentwicklung/Wohnen
  • Grundversorgung
  • Arbeiten
  • Gemeinschaftseinrichtungen

Projektträger und Zuwendungsempfänger können sowohl Kommunen sowie auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Das Förderprogramm Entwicklung ländlicher Raum ist ein Wettbewerbsprogramm. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Zuständige Stelle

Büro des Landrats, Strukturförderung
E-Mail: strukturfoerderung@landratsamt-karlsruhe.de

Bearbeitungsstellen im Antragsverfahren sind das Regierungspräsidium Karlsruhe sowie die L-Bank.


Büro des Landrats [Landratsamt Karlsruhe]

Hausanschrift

Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe

Postfach

Postfach 76126
Karlsruhe

Telefon: 0721 936-51210

Fax: 0721 936-51597

Voraussetzungen

Städte und Gemeinden müssen einen Aufnahmeantrag für das Programmjahr stellen. Um in das Programm aufgenommen werden zu können, muss eine von der Bewilligungsstelle festgestellte ländliche Prägung des Ortes vorliegen. Ebenso sind Kommunen, die zu einer LEADER-Kulisse gehören im ELR antragsberechtigt. Anträge für Einzelprojekte werden bei der Kommune eingereicht und den Entwicklungszielen des Aufnahmeantrags zugeordnet.

Antragsberechtigte Orte bzw. Teilorte im Landkreis Karlsruhe:

  • Bretten (Bauerbach, Büchig, Dürrenbüchig, Gölshausen, Neibsheim, Rinklingen, Ruit, Sprantal)
  • Bruchsal (Büchenau, Heidelsheim, Helmsheim, Obergrombach)
  • Dettenheim (Liedolsheim, Rußheim)
  • Ettlingen (Ettlingenweier, Oberweier, Schluttenbach, Schöllbronn, Spessart)
  • Gondelsheim
  • Karlsbad (Auerbach, Mutschelbach, Ittersbach, Spielberg)
  • Kraichtal (Bahnbrücken, Gochsheim, Landshausen, Menzingen, Münzesheim, Neuenbürg, Oberacker, Oberöwisheim, Unteröwisheim)
  • Kürnbach
  • Linkenheim-Hochstetten (Hochstetten)
  • Malsch (Neumalsch, Sulzbach, Völkersbach, Waldprechtsweier)
  • Marxzell
  • Östringen (Eichelberg, Odenheim, Östringen, Tiefenbach)
  • Pfinztal (Kleinsteinbach, Wöschbach)
  • Philippsburg (Huttenheim, Rheinsheim)
  • Oberhausen-Rheinhausen (Rheinhausen)
  • Oberderdingen (Flehingen, Großvillars, Oberderdingen)
  • Rheinstetten (Neuburgweier)
  • Stutensee (Büchig, Staffort)
  • Sulzfeld
  • Ubstadt-Weiher (Stettfeld, Ubstadt, Weiher, Zeutern)
  • Waldbronn (Etzenrot)
  • Zaisenhausen

Verfahrensablauf

  1. Einzelanträge werden bei der Kommune eingereicht. Eine Kontaktaufnahme privater Antragssteller mit der Kommune im Vorfeld der Antragsstellung wird empfohlen.
  2. Die Kommune stellt bis zum 30.09. eines Jahres beim Regierungspräsidium den Aufnahmeantrag ins ELR-Programm und ordnet die eingegangenen Projektanträge ihren Entwicklungszielen zu.
  3. Die eingegangenen Projekte werden auf Landkreis- und Regierungsbezirksebene priorisiert.
  4. Die Programmentscheidung wird durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg i.d.R. im Februar/März des Folgejahres bekannt gegeben.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen zur Antragsstellung, allgemeine Informationen sowie die ELR-Rechtsgrundlagen können auf den Seiten der Regierungspräsidien heruntergeladen werden.

Kosten

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Hinweise

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Rechtsbehelf

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Freigabevermerk

Landratsamt Karlsruhe 20.08.2012

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