Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Finanzverwaltung [Stadt Oberderdingen]
Hausanschrift
Amthof 13
75038 Oberderdingen
Telefon: 07045/43-350
Fax: 07045/43-350
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
- Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
- Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
- § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Freigabevermerk
26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
zur Übersicht Leistungen
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

