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Elektrokleinstfahrzeuge

Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen.

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde:

  • Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Großen Kreisstadt wohnen: das Landratsamt.
  • Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung.

Kfz-Zulassungsstelle Bretten [Landratsamt Karlsruhe]

Hausanschrift

Hermann-Beuttenmüller-Straße 6
75015 Bretten

Postfach


Karlsruhe

Telefon: 115

Fax: 0721 936 80988


Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal [Landratsamt Karlsruhe]

Hausanschrift

Am Alten Güterbahnhof 9
76646 Bruchsal

Postfach


Karlsruhe

Telefon: 115

Fax: 0721 936 80987


Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen [Landratsamt Karlsruhe]

Hausanschrift

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Postfach


Karlsruhe

Telefon: 115

Fax: 0721 936 80986


Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe [Landratsamt Karlsruhe]

Hausanschrift

Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe

Postfach


Karlsruhe

Telefon: 115

Fax: 0721 936 80985

Voraussetzungen

  • Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeugs und
  • nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr.

Verfahrensablauf

Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen?

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.

Freigabevermerk

Stand: 22.09.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.