Eintrag im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ändern
Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.
Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts
Wirtschaftsprüferkammer
Hausanschrift
Rauchstraße 26
10787 Berlin
Postfach
Postfach 30 18 82
10746 Berlin
Telefon: 030 / 726161-0
Fax: 030 / 726161-212
E-Mail: admin@wpk.de
Voraussetzungen
Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.
Verfahrensablauf
- Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
- Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.
Fristen
Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
- Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche.
Vertiefende Informationen
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
02.03.2026 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

