Schaltfläche zum Aktivieren von Google Translate
> Startseite> Bürgerservice> Leistungen > Eintrag im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ändern

Eintrag im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ändern

Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.

Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Zuständige Stelle

Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts


Wirtschaftsprüferkammer

Hausanschrift

Rauchstraße 26
10787 Berlin

Postfach

Postfach 30 18 82
10746 Berlin

Telefon: 030 / 726161-0

Fax: 030 / 726161-212

Voraussetzungen

Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.

Verfahrensablauf

  • Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
  • Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.

Fristen

Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche.

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

kein

Freigabevermerk

02.03.2026 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

zur Übersicht Leistungen

ServiceBW Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-­Württem­berg­ischen Verwal­tungs-­Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.