Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse L
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:
- für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde; im Regelfall jene, an welcher Sie ihren Hauptwohnsitz haben.
Landratsamt Karlsruhe
Hausanschrift
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Postfach
Postfach 76126
Karlsruhe
Telefon: 0721 936-50
Fax: 0721 936-53199
E-Mail: posteingang@landratsamt-karlsruhe.de
ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis Klasse L bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Fristen
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angaben zur Fahrschule
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Vertiefende Informationen
Hinweise
- Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.
- Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
- § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
Fahrerlaubnis-Verordnung(FeV):
- §§4 bis 6c Allgemeine Regelungen
- §§ 7 bis 20 Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
- §§ 21 bis 25 Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis
Freigabevermerk
15.07.2025 Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.