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Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden

Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Abschlussprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Sommerprüfung findet zwischen März und Juli, die Winterprüfung zwischen Oktober und Februar statt.

Auch die Handwerkskammern bieten im Regelfall zweimal jährlich Abschlussprüfungen an, jeweils einmal im Sommer- und im Winterhalbjahr.

Die genauen Termine finden Sie in den Mitteilungsblättern der Kammern oder deren Internetseiten.

Die Berufsausbildung endet in

  • den handwerklichen Ausbildungsberufen mit einer Gesellenprüfung,
  • in der Industrie mit der Facharbeiterprüfung und
  • im kaufmännischen Bereich und in weiteren Dienstleistungsberufen mit der Gehilfenprüfung.

Die Abschlussprüfung dokumentiert, dass der Auszubildende die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt, um den erlernten Beruf auszuüben.

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Zuständige Stelle

die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • weitere für die Ausbildung zuständige Stellen

Architektenkammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart

Telefon: 0711 / 2 196-135

Fax: 0711 / 2196-121


Handwerkskammer Karlsruhe

Hausanschrift

Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe

Telefon: 0721 / 1600-0

Fax: 0721 / 1600-199


Industrie- und Handelskammer Karlsruhe

Postfach


76020 Karlsruhe

Hausanschrift

Lammstraße 13-17
76133 Karlsruhe

Telefon: (0721) 174-0

Fax: (0721) 174-290


Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Villastraße 1
70190 Stuttgart

Telefon: 0711 / 99347-0

Fax: 0711 / 99347-45

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Landesärztekammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Jahnstr. 40
70597 Stuttgart

Telefon: 0711 - 769 89 0

Fax: 0711 - 769 89 50


Landestierärztekammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart

Telefon: 0711 - 7 228 632 - 0

Fax: 0711 - 7 228 632 - 20


Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Albstadtweg 9
70567 Stuttgart

Telefon: (0711) 2 28 45-0

Fax: (07 11) 2 28 45-44

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Notarkammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Friedrichstraße 9a
70174 Stuttgart

Telefon: 0711 30 58 77 0

Fax: 0711 30 58 77 69


Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Hausanschrift

Reinhold-Frank-Straße 72
76133 Karlsruhe

Telefon: 0721/253 40

Fax: 0721/266 27


Regierungspräsidium Karlsruhe

Hausanschrift

Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe

Postfach


76247 Karlsruhe

Telefon: 0721/926-0

Fax: 0721/926-6211

De-Mail: poststelle.rpk@im.bwl.de-mail.de

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Steuerberaterkammer Nordbaden

Hausanschrift

Vangerowstrasse 16/1
69115 Heidelberg

Telefon: 06221/183077

Fax: 06221/165105

Voraussetzungen

  • Die Ausbildungszeit ist beendet oder die Ausbildung endet nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin.
  • An vorgeschriebenen Zwischenprüfungen wurde teilgenommen..
  • Die schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweise wurden geführt (Berichtsheft).
  • Das Berufsausbildungsverhältnis ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.

Hinweis: In einigen Berufen findet die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen statt. Dies gilt besonders im Metall- und Elektrobereich. 

Verfahrensablauf

Sie werden in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden zur Prüfung anzumelden. Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.

Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.

Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Stelle eine Einladung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an den Auszubildenden weitergeben.

Die Auszubildenden erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Zeugnis. Als Ausbildender können Sie die Ergebnisse der Abschlussprüfung Ihrer Auszubildenden übermittelt bekommen.

Besteht der Auszubildende oder die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, kann die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden.

Fristen

Es gibt je nach zuständiger Stelle unterschiedliche Anmeldefristen.

Erforderliche Unterlagen

  • die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
  • gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung

Kosten

Besteht ein Ausbildungsverhältnis, so ist die Prüfung für die auszubildende Person gebührenfrei.

Sie als Ausbildungsbetrieb müssen die Prüfungsgebühren und die Miet- und Materialkosten übernehmen. Falls Werkzeug erforderlich ist, müssen Sie es den Auszubildenden zur Verfügung stellen.

Die Höhe der Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Stelle entnehmen.

Hinweise

Als Ausbilder müssen Sie Ihre Auszubildenden für die Zeit der Prüfungen freistellen. Darüber hinaus werden Auszubildende, die noch nicht 18 Jahre alt sind, auch am Tag vor der Abschlussprüfung freigestellt.

Bei bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Bei nicht bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Vertrag vorgesehenen Termin. Es verlängert sich auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächst möglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.09.2018 freigegeben.

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