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Spätaussiedlerbescheinigung erhalten

Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.

Mit diesem Status verbunden sind Erleichterungen für die Eingliederung in das soziale, kulturelle und berufliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit.

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Zuständige Stelle

das Bundesverwaltungsamt (BVA)


Bundesverwaltungsamt

Hausanschrift

Barbarastraße 1
50735 Köln

Lieferanschrift


50728 Köln

Telefon: 022899 / 358-0 oder<br> 0221 / 758-0

Fax: 22899 / 358-2823

Voraussetzungen

Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft.

Bezugsort

Friedland

Verfahrensablauf

Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland eingeleitet.

Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.

Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Registrierschein

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Einzelfallbezogen

Hinweise

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.

Rechtsbehelf

siehe Aufnahmebescheid des BVA

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat ihn am 06.07.2023 freigegeben.

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Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.