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Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden

Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

BürgerBüro [Stadt Oberderdingen]

Hausanschrift

Amthof 13
75038 Oberderdingen

Telefon: 07045/43-121

Fax: 07045/43-550

ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden


BürgerBüro Oberderdingen Flehingen [Stadt Oberderdingen]

Hausanschrift

Gochsheimer Straße 21
75038 Oberderdingen

Telefon: 07258/214

Fax: 07258/5336

Voraussetzungen

Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.

Verfahrensablauf

Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn

  • diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
  • diese mit Ihnen umziehen.

Fristen

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
  • Ausweise der Familienangehörigen
    Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers (PDF)

Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.

Kosten

Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei. In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

Hinweise

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.

Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.

Rechtsbehelf

Keiner

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung
  • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

Freigabevermerk

25.01.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

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