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Bürgerstiftung Oberderdingen

Bürgerstiftung Oberderdingen | Mendler, Michael | 18.04.2024

Errichtung einer Bürgerstiftung für Oberderdingen

Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger,

liebe Einwohnerinnen und Einwohner, heutige und frühere,

liebe Freunde und Unterstützer Oberderdingens!

 

Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeindewesen in der Gemeinde und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.

 

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.09.2022 die Errichtung einer Bürgerstiftung in Oberderdingen befürwortet und die Beteiligung der Gemeinde als Gründungsstifterin beschlossen.

 

Schon seit Jahren habe ich mich mit der Gründung einer Bürgerstiftung beschäftigt, informiert und durch viele Gespräche die erfolgreiche Arbeit von Bürgerstiftungen in unserem Land Baden-Württemberg und auch in der Region Karlsruhe kennengelernt.

 

Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Die Initiative zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen und so auch von einer Gemeinde ausgehen. Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien, z.B. der Gemeinderat dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen. Für die Bürgerstiftung Oberderdingen wird ein gesonderter Stiftungsrat mit bis zu 9 stimmberechtigten Personen eingerichtet.

 

Vor rund zehn Jahren waren die Überlegungen zur Gründung einer Bürgerstiftung schon so weit fortgeschritten, dass damals Herr Rudolf Brockmann (Inhaber des gleichnamigen Textilhauses in der Flehinger Straße) 25.000 Euro und die Eheleute Waldemar Burger (Sohn des ehem. Bürgermeisters Paul Burger) 3.000 Euro zur Gründung gespendet haben. Eine weitere Spende über 1.500 Euro ging als Zustiftung in diesem Jahr bei der Gemeinde ein.

 

Die Gründung der Bürgerstiftung wurde 2015/2016 jedoch zurückgestellt, weil die Evangelische Kirchengemeinde Oberderdingen die Gründung einer Stiftung „Denkmal für die Zukunft“ in die Wege leitete. Im Mai 2016 konnte die Stiftungsfeier dieser Stiftung begangen werden. Der Gemeinderat hat nun festgelegt mit den genannten Spenden die Gründung der Bürgerstiftung Oberderdingen zu initiieren. Auch sollen weitere Gründungsstifter gewonnen werden.

 

Gründungsstifter wird, wer einen Betrag von mindestens 5.000 Euro für die Gründung der Bürgerstiftung Oberderdingen einbringt. Um ein gutes Startkapital, also Vermögen für die Bürgerstiftung zu erreichen, soll gemäß Gemeinderatsbeschluss jede Zustiftung eines Gründungsstifters bis zu einem Gesamtbetrag aller Gründungszustiftungen von 50.000 Euro von der Gemeinde verdoppelt werden.

 

Ich möchte Sie alle im Namen des Gemeinderates und persönlich dazu einladen als Gründungszustifter die Gründung der Bürgerstiftung Oberderdingen bis zum 31.12.2022 zu unterstützen.

 

Jede Person, natürlich auch jeder Handwerks- oder Gewerbetrieb, jedes Unternehmen, jede Organisation oder auch jeder Verein kann sich Gedanken machen, ob und wie er eine solche Bürgerstiftung unterstützen will.

 

Dabei lieg es auf der Hand. Eine Stiftung ohne Stifter gibt es nicht. Aber eine Stiftung ohne Menschen, die mitarbeiten und sich die Erfüllung der Stiftungszwecke zur Aufgabe machen, die gibt es auch nicht.

 

Wir freuen uns über alle, die sich einbringen möchten. Als Stifter, als Spenderin/Spender oder als Mitwirkende/Mitwirkender.

 

Gerne stehe ich Ihnen für ein Gespräch und bei Fragen persönlich zur Verfügung.

 

Eine Gründungsfeier für die Bürgerstiftung Oberderdingen soll im ersten Quartal 2023 stattfinden.

 

 

 

Herzlichst

 

 

Thomas Nowitzki

Bürgermeister

 

 

 

2. Stiftungszwecke

 

Die „Bürgerstiftung Oberderdingen“ verwirklicht gemeinnützig und mildtätige Stiftungszwecke, soweit damit gemeindliche Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erfüllt werden, insbesondere

  • des öffentlichen Gesundheitswesens
  • der Jugendhilfe
  • der Altenhilfe
  • von Kunst und Kultur
  • des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • der Bildung und Ausbildung
  • des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • des Wohlfahrtswesens
  • der Rettung aus Lebensgefahr
  • des Feuerschutzes
  • des Sports
  • der Heimatpflege und Heimatkunde
  • mildtätiger Zwecke sowie
  • des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke