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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten
Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Mendler, Michael | 21.10.2025
Umstellung Führerscheine
Mit der dreizehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung wurde bekannt gegeben, dass Führerscheine, die bislang kein Befristungsdatum haben, in einen Kartenführerschein mit Befristungsdatum umgetauscht werden müssen.
In der beigefügten Tabelle kann entnommen werden, wann welche Führerscheine umgetauscht werden müssen. Die Umtauschfrist orientiert sich an dem Ausstellungsjahr des Führerscheins bzw. am Geburtsjahr des Antragsstellers.
Wenn Sie einen Papierführerschein (ausgestellt bis einschließlich 31.12.1998) besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
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Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
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Die Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Für die Beantragung benötigen Sie den bisherigen Führerschein und ein aktuelles biometrisches Bild. Die Bearbeitungsdauer beim Landratsamt Karlsruhe beträgt ca. 4 - 6 Wochen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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