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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Mendler, Michael | 08.12.2025

Inkrafttreten der Neufassung der Friedhofssatzung

Der Gemeinderat der Stadt Oberderdingen hat in öffentlicher Sitzung vom 04.11.2025 die Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen. Die Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofssatzung vom 28.11.2017 außer Kraft.

 

Die Satzung kann im Rathaus Oberderdingen, Zimmer 403, Amthof 13, 75038 Oberderdingen, während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung einsehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangen.

 

Der Gemeinderat der Stadt Oberderdingen beschloss in seiner Sitzung von 23.05.2017 eine neue Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt. Diese trat am 01.07.2017 in Kraft. Demnach ergibt sich die rechtsverbindliche Bekanntmachung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) ausschließlich aus der Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Oberderdingen.

 

Hier für Sie die Satzung gültig ab 01.01.2026 ! 

 

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt die Satzung, sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangener Bestimmungen zustande gekommen ist, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

 

 

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Friedhofssatzung verletzt worden sind,
  2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.