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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Mendler, Michael | 19.01.2026

Änderungen im Landesgaststättengesetz (LGastG) ab dem 01.01.2026

Mit Inkrafttreten des neuen Landesgaststättengesetzes Baden-Württemberg (LGastG) zum 01.01.2026 entfällt das bisherige Gestattungsverfahren vollständig. An dessen Stelle tritt nun ein reines Anzeigeverfahren, das von allen Vereinen, Organisationen und sonstigen Veranstaltern, die im Rahmen von Festen, Veranstaltungen oder ähnlichen Anlässen eine vorübergehende Wirtschaftserlaubnis erlangen möchten, zu beachten ist.

 

Nachfolgend informieren wir über die wichtigsten Neuerungen und Pflichten:

 

Grundsätzlich ist jede Person berechtigt, einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb anzuzeigen und durchzuführen.

 

Gemäß § 2 Absatz 2 LGastG gilt:

 

  • Es muss ein besonderer Anlass für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb vorliegen.
  • Die Anzeige ist schriftlich einzureichen und muss folgende Angaben enthalten:
    • Vollständiger Name der verantwortlichen Person
    • Ladungsfähige Anschrift
    • Ort der Veranstaltung
    • Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Veranstaltung
  • Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Sollten Anzeigen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erstattet werden, behält sich die Stadt Oberderdingen vor, Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 LGastG einzuleiten.
    • Hinweis: Die Stadt ist verpflichtet, die Anzeigen an die Behörden, unter anderem an die Gaststättenbehörde, die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde, den Polizeivollzugsdienst sowie die zuständige Finanzbehörde weiterzuleiten.
  • Die Verpflichtung zur Erstattung einer Anzeige besteht ausschließlich, wenn alkoholische Getränke angeboten werden sollen (§ 1 Abs. 3 LGastG).

 

Es bedarf keiner formellen Bestätigung des Erhalts der Anzeige seitens der Stadt gegenüber dem Anzeigenden.

 

Der Antrag einer vorübergehenden Wirtschaftserlaubnis nach § 2 Absatz 2 LGastG kann auf der städtischen Homepage  oder auch DIREKT HIER  abgerufen werden.

 

Es wird gebeten, die neuen gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Nur so kann ein ordnungsgemäßer Ablauf von Veranstaltungen gewährleistet werden.

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgeramt der Stadt Oberderdingen gerne zur Verfügung.

 

 

Ihr Ordnungsamt