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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Mendler, Michael | 26.01.2026

Unangemessener Aufenthalt von Jugendlichen am Friedhof in Oberderdingen

In den vergangenen Monaten wurde dem Ordnungsamt wiederholt gemeldet, dass sich regelmäßig Jugendliche auf dem Friedhof Oberderdingen in der Aschingerstraße, insbesondere hinter der Leichenhalle, aufhalten. Hierbei kommt es fortlaufend zu erheblichen Lärmbelästigungen sowie zur Verunreinigung des Friedhofsgeländes durch zurückgelassenen Müll und Zigarettenstummel. Die an der Leichenhalle aufgestellte Sitzbank wurde seitens der Stadt bereits mehrfach entfernt, um zu verhindern, dass sie weiterhin als Treffpunkt für Jugendliche genutzt wird. Dennoch wird die Bank von Jugendlichen wiederholt eigenmächtig an den ursprünglichen Standort zurückgebracht oder sogar vollständig aus dem Friedhofsgelände rausgetragen.

 

Ordnungsamt, 2026, Friedhof, Verwüstung, Januar,

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Friedhof kein Aufenthalts- oder Treffpunkt für Jugendliche ist. Unmittelbar an der Bank angrenzend befinden sich Gräber und direkt dahinter liegt die Leichenhalle – ein Ort, der Ruhe, Respekt und Rücksichtnahme erfordert. Das dort beobachtete Verhalten ist für einen Friedhof höchst unangemessen.

 

Nach der städtischen Friedhofssatzung ist gemäß § 3 Abs. 1 jede Person verpflichtet, sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Gemäß § 3 Abs. 2 ist es insbesondere untersagt,

 

·         den Friedhof zu verunreinigen (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Friedhofssatzung),

·         zu lärmen, zu essen und zu trinken (§ 3 Abs. 2 Nr. 13 Friedhofssatzung).

 

Darüber hinaus handelt nach § 26 der städtischen Friedhofssatzung in Verbindung mit § 49 Abs. 3 Nr. 2 Bestattungsgesetz ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verhaltenspflichten verstößt, insbesondere Abfälle außerhalb der vorgesehenen Stellen ablagert und lärmt, isst und trinkt. Solche Verstöße können entsprechend geahndet werden.

 

Eltern und Erziehungsberechtigte werden eindringlich gebeten, ihre Kinder über die Bedeutung dieses sensiblen Bereichs zu informieren und auf ein respektvolles Verhalten hinzuweisen.

 

Sollten Sie entsprechende Vorfälle beobachten, wird darum gebeten, umgehend das Ordnungsamt zu verständigen, damit ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden können.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

 

Ihr Ordnungsamt