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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten
Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Mendler, Michael | 12.02.2026
Umlegungsverfahren „Kirchberg West“
Umlegungsverfahren „Kirchberg West“
Stadt Oberderdingen
Gemarkung Oberderdingen
Bekanntmachung des Umlegungsausschusses über die
Aufstellung des Umlegungsplans nach § 69 BauGB
1. Nach Erörterung mit den Eigentümern hat der Umlegungsausschuss in seiner Sitzung am 05.02.2026 den Umlegungsplan gem. § 66 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der geltenden Fassung) für folgende Flurstücke aufgestellt:
Nr.: 6507, 20222, 20223, 20224, 20225, 20226, 20227, 20228, 20229, 20230, 20231, 20232, 20233, 20234, 20235, 20236, 20237, 20238, 20239, 20240, 20241, 20242, 20243, 20244, 20245, 20246, 20247, 20248, 20249, 20250, 20251
2. Dem Umlegungsplan liegt der seit 22.01.2026 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Kirchberg West“ zugrunde.
3. Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte (§ 67 BauGB) und dem Umlegungsverzeichnis
(§ 68 BauGB) für die Ordnungsnummern 1, 2, 2.1, 2.2, 2.3, 5, 7, 7.1, 7.2, 8, 9.
Die Umlegungskarte stellt den künftigen Zustand des Umlegungsgebietes dar. Sie enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grundstücksgrenzen und Bezeichnungen sowie Flächen im Sinne des § 55 Abs. 2 BauGB die auf der Grundlage des Bebauungsplanes der Stadt zugeteilt werden.
Das Umlegungsverzeichnis führt die Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart auf. Hierbei wird der alte und neue Bestand unter Angabe der jeweiligen Eigentümer gegenübergestellt. Des weiteren werden Rechte und Lasten in ihrer Form vor und nach der Umlegung beschrieben. Die anfallenden Geldleistungen und deren Fälligkeit wird ebenfalls aufgeführt.
4. Der Umlegungsplan kann im Rathaus der Stadt während der Sprechzeiten eingesehen werden.
5. Der Umlegungsplan kann nur von demjenigen und nur insoweit eingesehen werden, als ein berechtigtes Interesse dafür dargelegt wird.
6. Den Umlegungsbeteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
7. In der Bekanntmachung der Stadt Oberderdingen vom 21.03.2024 über den Umlegungsbeschluss ist zur Anmeldung von Rechten aufgefordert worden. Gemäß § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist die Frist zur Anmeldung von Rechten mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.
Oberderdingen, den 09.02.2026
Umlegungsausschuss
gez. Thomas Nowitzki, Bürgermeister
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