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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten
Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Mendler, Michael | 24.02.2026
Repräsentativer Wahlbezirk Heinrich-Blanc-Schule Großvillars
Bei der Landtagswahl am Sonntag, 08. März 2026 wurde vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg im Wahlbezirk Heinrich-Blanc-Schule Großvillars ein repräsentativer Wahlbezirk eingerichtet.
Die Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung, die nach Geschlecht und Altersgruppen Auskunft über die Anzahl der Wahlberechtigten, der Wählerinnen und Wähler, deren Wahlbeteiligung und Stimmabgabe gibt.
Auswahl der repräsentativen Wahlbezirke
Die repräsentative Wahlstatistik wird in Wahlbezirken durchgeführt, die nach Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Bei der Landtagswahl am 08. März 2026 sind dies 272 der insgesamt rund 11.000 Wahlbezirke. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,5 % aller Wahlbezirke. Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken sind in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Landes repräsentativ sind.
Das Wahlgeheimnis ist gewahrt!
Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Deshalb lässt die repräsentative Wahlstatistik keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu.
In den für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirken wird wie in allen anderen Wahlbezirken gewählt und das Wahlergebnis festgestellt. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Stimmzettel mit einem Aufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen versehen sind und nur diese Stimmzettel verwendet werden dürfen. Darüber hinaus werden in den ausgewählten Urnenwahlbezirken nach der Wahl von den Gemeinden die Wählerverzeichnisse nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgezählt. Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben.
Was wird erfasst?
Die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe der Wahlberechtigten wird in den ausgewählten Urnenwahlbezirken nach folgenden zehn Gruppen aus den Wählerverzeichnissen ausgezählt:
2006 – 2010 unter 21 Jahre
2002 – 2005 21 – 24 Jahre
1997 – 2001 25 – 29 Jahre
1992 – 1996 30 – 34 Jahre
1987 – 1991 35 – 39 Jahre
1982 – 1986 40 – 44 Jahre
1977 – 1981 45 – 49 Jahre
1967 – 1976 50 – 59 Jahre
1957 – 1966 60 – 69 Jahre
1956 und früher 70 Jahre und älter
Die Stimmabgabe für die einzelnen Parteien wird nach Geschlecht und sechs Geburtsjahresgruppen ausgewertet. Zur Vereinfachung der richtigen Stimmzettelausgabe und der Auszählung für die statistischen Zwecke ist auf dem Stimmzettel am oberen Rand vor dem Aufdruck der betreffenden Altersgruppe nach Geschlecht ein Großbuchstabe eingedruckt:
A. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister 2002 – 2010 unter 25 Jahre
B. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister 1992 – 2001 25 – 34 Jahre
C. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister 1982 – 1991 35 – 44 Jahre
D. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister 1967 – 1981 45 – 59 Jahre
E. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister 1957 – 1966 60 – 69 Jahre
F. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister 1956 und früher 70 Jahre und älter
G. weiblich 2002 – 2010 unter 25 Jahre
H. weiblich 1992 – 2001 25 – 34 Jahre
I. weiblich 1982 – 1991 35 – 44 Jahre
K. weiblich 1967 – 1981 45 – 59 Jahre
L. weiblich 1957 – 1966 60 – 69 Jahre
M. weiblich 1956 und früher 70 Jahre und älter
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der repräsentativen Landtagswahlstatistik sind in § 60 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Satz 2 und § 38 Abs. 1 Satz 3 des Landtagswahlgesetzes sowie das Landesstatistikgesetz. Im ausgewählten Wahllokal liegen beide Gesetze zur Ansicht bereit. Sie sind zudem im Internet abrufbar unter https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/search.
Veröffentlichung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der allgemeinen und der repräsentativen Landtagswahlstatistik werden im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg unter http://www.statistik-bw.de veröffentlicht. Die statistischen Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht veröffentlicht werden.

