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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Mendler, Michael | 24.02.2026

Repräsentativer Wahlbezirk Heinrich-Blanc-Schule Großvillars

Bei der Landtagswahl am Sonntag, 08. März 2026 wurde vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg im Wahlbezirk Heinrich-Blanc-Schule Großvillars ein repräsentativer Wahlbezirk eingerichtet.

 

Die Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung, die nach Geschlecht und Altersgruppen Auskunft über die Anzahl der Wahlberechtigten, der Wählerinnen und Wähler, deren Wahlbeteiligung und Stimmabgabe gibt.

 

Auswahl der repräsentativen Wahlbezirke

 

Die repräsentative Wahlstatistik wird in Wahlbezirken durchgeführt, die nach Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Bei der Landtagswahl am 08. März 2026 sind dies 272 der insgesamt rund 11.000 Wahlbezirke. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,5 % aller Wahlbezirke. Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken sind in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Landes repräsentativ sind.

 

Das Wahlgeheimnis ist gewahrt!

 

Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Deshalb lässt die repräsentative Wahlstatistik keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu.

 

In den für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirken wird wie in allen anderen Wahlbezirken gewählt und das Wahlergebnis festgestellt. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Stimmzettel mit einem Aufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen versehen sind und nur diese Stimmzettel verwendet werden dürfen. Darüber hinaus werden in den ausgewählten Urnenwahlbezirken nach der Wahl von den Gemeinden die Wählerverzeichnisse nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgezählt. Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben.

 

Was wird erfasst?

 

Die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe der Wahlberechtigten wird in den ausgewählten Urnenwahlbezirken nach folgenden zehn Gruppen aus den Wählerverzeichnissen ausgezählt:

 

2006 – 2010                unter 21 Jahre

2002 – 2005               21 – 24 Jahre

1997 – 2001               25 – 29 Jahre

1992 – 1996               30 – 34 Jahre

1987 – 1991               35 – 39 Jahre

1982 – 1986               40 – 44 Jahre

1977 – 1981               45 – 49 Jahre

1967 – 1976               50 – 59 Jahre

1957 – 1966               60 – 69 Jahre

1956 und früher      70 Jahre und älter

 

Die Stimmabgabe für die einzelnen Parteien wird nach Geschlecht und sechs Geburtsjahresgruppen ausgewertet. Zur Vereinfachung der richtigen Stimmzettelausgabe und der Auszählung für die statistischen Zwecke ist auf dem Stimmzettel am oberen Rand vor dem Aufdruck der betreffenden Altersgruppe nach Geschlecht ein Großbuchstabe eingedruckt:

 

A.        männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister      2002 – 2010          unter 25 Jahre

B.        männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister       1992 – 2001          25 – 34 Jahre

C.        männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister       1982 – 1991          35 – 44 Jahre

D.        männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister       1967 – 1981          45 – 59 Jahre

E.        männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister       1957 – 1966          60 – 69 Jahre

F.       männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister  1956 und früher  70 Jahre und älter

G.        weiblich                                                                       2002 – 2010          unter 25 Jahre

H.        weiblich                                                                       1992 – 2001          25 – 34 Jahre

I.          weiblich                                                                       1982 – 1991          35 – 44 Jahre

K.        weiblich                                                                       1967 – 1981          45 – 59 Jahre

L.        weiblich                                                                       1957 – 1966          60 – 69 Jahre

M.       weiblich                                                                       1956 und früher    70 Jahre und älter

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Die rechtlichen Grundlagen der repräsentativen Landtagswahlstatistik sind in § 60 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Satz 2 und § 38 Abs. 1 Satz 3 des Landtagswahlgesetzes sowie das Landesstatistikgesetz. Im ausgewählten Wahllokal liegen beide Gesetze zur Ansicht bereit. Sie sind zudem im Internet abrufbar unter https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/search.  

 

Veröffentlichung der Ergebnisse

 

Die Ergebnisse der allgemeinen und der repräsentativen Landtagswahlstatistik werden im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg unter http://www.statistik-bw.de veröffentlicht. Die statistischen Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht veröffentlicht werden.