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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Mendler, Michael | 03.03.2026

Neue Regelungen zur Rodung nicht mehr bewirtschafteter Weinberge („Drieschenregelung“)

Mit der Änderung der Verordnung zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften (Weinrechts-DVO BW) vom 7.November 2025 wird durch das Land Baden-Württemberg eine Regelung zur Rodung nicht mehr bewirtschafteter Weinberge (sog. Drieschenregelung) eingeführt. Das Ziel besteht darin dauerhaft ungepflegte Rebflächen zu reduzieren und den Schutz angrenzender Weinbauflächen zu verbessern.

 

Künftig können die Gemeinden als zuständige Behörden neben der Verhängung eines Zwangsgeldes anordnen, dass Rebflächen gerodet werden, wenn die ordnungsgemäße Pflege im Sinne der guten fachlichen Praxis – regelmäßige Pflanzenschutzmaßnahmen, Bodenpflege und Rebschnitt – mindestens in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unterblieben ist.

 

Solche nicht mehr bewirtschafteten Rebflächen werden als „Drieschen“ bezeichnet.

 

Die Nichtbefolgung einer entsprechenden Rodungsanordnung wird künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet.

 

Unabhängig von der neuen „Drieschenregelung“ wird auf die bereits geltende Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht gemäß § 26 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) hingewiesen. Nach § 26 LLG sind Besitzer landwirtschaftlich nutzbarer Grundstücke verpflichtet, ihre Flächen zu bewirtschaften oder durch geeignete Maßnahmen zu pflegen – etwa durch ordnungsgemäße Beweidung oder mindestens einmal jährliches Mähen. Diese Bewirtschaftung und Pflege müssen sicherstellen, dass die Nutzung benachbarter Grundstücke nicht unzumutbar erschwert wird, insbesondere nicht durch die Ausbreitung von Rebkrankheiten oder schädlichem Samenflug.

 

Eigentümer von Drieschenflächen und diejenigen, die im Jahr 2023 bereits schriftlich aufgefordert wurden, ihre Grundstücke gemäß § 26 LLG zu bewirtschaften und zu pflegen und die dieser Verpflichtung bis heute – also über zwei Jahre hinweg – nicht nachgekommen sind, müssen künftig damit rechnen, dass eine Anhörung zur Rodungsanordnung eingeleitet wird.

 

 

Es wird um Beachtung dieser Neuregelung gebeten.

 

Oberderdingen, 26.02.2026
Stadtverwaltung Oberderdingen - Ordnungsamt