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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten
Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Mendler, Michael | 02.04.2026
Bebauungsplan "Industriegebiet Oberderdingen (Kreuzgarten), 9. Bauabschnitt – 1. Änderung"
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
1. Bekanntmachung des Aufstellungs-/ bzw. des Änderungsbeschlusses:
1. Der Gemeinderat der Stadt Oberderdingen hat am 24.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Bebauungsplanänderung "Industriegebiet Oberderdingen (Kreuzgarten), 9. Bauabschnitt - 1. Änderung" aufgestellt, gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
2. Geltungsbereich:
Lageplan des seit 06. Juni 2024 rechtskräftigen Bebauungsplans „Industriegebiet Oberderdingen, 9. Bauabschnitt“
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Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Industriegebiet Oberderdingen (Kreuzgarten), 9. Bauabschnitt - 1. Änderung“ entspricht dem seit 06. Juni 2024 rechtsgültigen Bebauungsplan „Industriegebiet Oberderdingen (Kreuzgarten), 9. Bauabschnitt“ und wird nicht verändert.
3. Ziele und Zwecke der Planänderung:.
Der seit 06. Juni 2024 rechtskräftige Bebauungsplan „Industriegebiet Oberderdingen (Kreuzgarten), 9. Bauabschnitt“ schließt nach Ziff. 1.1.3 Einzelhandelsbetriebe in beiden Gebietsteilen aus. Zulässig ist aber der Verkauf an Letztverbraucher durch Handwerksbetriebe auf bis zu 20% der Geschossfläche, jedoch maximal 150 qm Verkaufsfläche.
Im Plangebiet gibt es eine Anfrage für die Errichtung eines Tiergesundheitszentrums mit Tierarztpraxis, Ernährungsberatung und weitere Therapieansätzen mit einem Verkaufsraum von ca. 120-150 qm für Tierbedarf. Der rechtsgültige Bebauungsplan von 2024 lässt nur Verkaufsflächen für Handwerksbetriebe zu. Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde formlos mit Schreiben vom 15.12.2025 vom Landratsamt Karlsruhe abgelehnt, da ein Tiergesundheitszentrum nicht mit einem Handwerksbetrieb gleichzusetzen wäre.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Industriegebiet Oberderdingen (Kreuzgarten), 9. Bauabschnitt - 1. Änderung“ verfolgt die Stadt Oberderdingen das Ziel der Ansiedlung des Tiergesundheitszentrums und somit den Belangen Rechnung zu tragen und ein rechtssicheres und zukunftsfähiges Plangebiet zu erhalten.
Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren für Bebauungspläne gem. § 13 BauGB.
Die Änderung beinhaltet eine rein textlich ergänzende Festsetzung.
Sämtliche Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Industriegebiet Oberderdingen (Kreuzgarten), 9. Bauabschnitt“, die von diesem Bebauungsplan nicht abgeändert werden, gelten unverändert fort. Durch die Streichung der Worte „durch Handwerksbetriebe“ in Ziff. 1.1.3 werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, somit konnte das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung angewendet werden. Entsprechend § 13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB wurde durch die geplante Änderung die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet. Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b) BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB). Es sind auch keine Anhaltspunkte erkennbar, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Zur Umsetzung der entwickelten Planung ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften liegen mit folgenden Bestandteilen der Satzung:
Anlage 1: Planteil vom 28.11.2023 des seit 06. Juni 2024 rechtskräftigen Bebauungsplanes
Anlage 2: Planungsrechtliche Festsetzung und Begründung vom 24.03.2026
in der Zeit von 13.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026 (Auslegungsfrist) beim Rathaus Oberderdingen, Amthof 13, Bauamt, 75038 Oberderdingen zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind oben eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Sie sollen wenn möglich elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Gemeinderat der Stadt Oberderdingen beschloss in seiner Sitzung vom 23.05.2017 eine neue Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt. Diese trat am 01.07.2017 in Kraft. Demnach ergibt sich die rechtsverbindliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und des Beteiligungsbeschlusses ausschließlich aus der Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Oberderdingen.
Oberderdingen, den 30.03.2026
Stadtverwaltung Oberderdingen
gez. Nowitzki, Bürgermeister
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