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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten
Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Mendler, Michael | 23.04.2026
Bekanntmachung des Umlegungsausschusses über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans
Umlegungsverfahren „Kirchberg West“
Stadt Oberderdingen
Gemarkung Oberderdingen
Bekanntmachung des Umlegungsausschusses über die
Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans
Der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis, der durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 05.02.2026 aufgestellt wurde, ist am 17.04.2026 für die Flurstücke der Gemarkung Oberderdingen
Nr.: 6507, 20222, 20223, 20224, 20225, 20226, 20227, 20228, 20229, 20230, 20231, 20232, 20233, 20234, 20235, 20236, 20237, 20238, 20239, 20240, 20241, 20242, 20243, 20244, 20245, 20246, 20247, 20248, 20249, 20250, 20251
unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der geltenden Fassung) der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung neuer Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann binnen sechs Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Umlegungsstelle -Bürgermeisteramt der Stadt Oberderdingen - Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden.
Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet.
Er soll die Erklärung enthalten, inwieweit die Bekanntmachung angefochten wird und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrages dienen.
Über den Antrag entscheidet das Landgericht Karlsruhe, Kammer für Baulandsachen. Die Frist wird nur gewahrt, wenn der Antrag innerhalb der genannten sechs Wochen bei der Umlegungsstelle der Stadt Oberderdingen, Amthof 13, 75038 Oberderdingen eingeht.
Wird die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten oder eines Vertreters versäumt, so wird dessen Verschulden dem vertretenden Beteiligte zugerechnet.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann ohne Rechtsanwalt gestellt werden. Für sämtliche weiteren prozessualen Erklärungen in der Hauptsache muss sich der Antragssteller dann aber eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen (§ 222 Abs. 3 BauGB)
Oberderdingen, den 22.04.2026
Vorsitzender des Umlegungsausschusses
gez. Thomas Nowitzki, Bürgermeister
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