Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | 05.06.2025
Grabsteinkontrolle auf Standsicherheit
Grundsätzlich sind die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten der Grabstätten verpflichtet, regelmäßig die Standfestigkeit der Grabsteine zu überprüfen und gegebenenfalls Reparaturen zu veranlassen. Um mögliche Unfälle durch umstürzende Grabsteine zu verhindern, ist die Stadt Oberderdingen verpflichtet, zusätzlich einmal jährlich die Standsicherheit von Grabsteinen auf allen kommunalen Friedhöfen zu …