Meldepflicht
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten, eine Meldepflicht.
Bei der Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen.
Die Meldebehörde kann sich Unterlagen vorlegen lassen, beispielsweise:
- Ausweisdokumente
- Registrierschein oder Spätaussiedlerbescheinigung
- Zuteilungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Rechtsgrundlage
- § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
Freigabevermerk
02.06.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.