Rechte und Pflichten von Pflegeeltern
Häufig sind Pflegeverhältnisse nicht dauerhaft angelegt – in vielen Fällen kehrt das Pflegekind wieder zu seinen leiblichen Eltern zurück. Als Pflegeeltern sind Sie für das Pflegekind "Eltern auf Zeit". Daher erlangen Sie mit Aufnahme eines Pflegekindes weitgehend die gleichen Pflichten, jedoch nicht die gleichen Rechte wie mit der Geburt eines eigenen Kindes.
Tipp: Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg empfiehlt den Abschluss eines "Pflegevertrages", in dem Jugendamt und Pflegeeltern die gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegen.
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
- Bestellung der Pflegeeltern zum Pfleger oder Vormund beantragen
- Führungszeugnis (einfach) beantragen
- Führungszeugnis (erweitert) beantragen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
- Hilfeplan aufstellen
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
- Landesfamilienpass beantragen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
- Sorgerecht - Übertragung und Entzug beantragen
Freigabevermerk
08.05.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
- Pflegeeltern
- Pflegeeltern werden
- Rechte und Pflichten von Pflegeeltern
- Rückkehr in die Herkunftsfamilie
- Umgangsrecht des Kindes mit den Eltern
- Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.