Pflegeeltern
Hier können Sie sich informieren über:
- Pflegeformen
- Ihre Rechte und Pflichten als Pflegeeltern
- die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
- das Umgangsrecht des Pflegekindes mit den leiblichen Eltern
Eltern können entscheiden, dass sie ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer einer anderen Familie in Vollzeitpflege anvertrauen. Das ist in der Regel das Ergebnis längerer Beratungen mit dem Jugendamt.
Oder ein Familiengericht entzieht den leiblichen Eltern das Sorgerecht. Dies tut das Gericht, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die Eltern Gefahren für das körperliche, geistige oder seelische Wohl ihres Kindes nicht abwenden wollen oder können.
Vertiefende Informationen
Finanzielle Hilfen, die auch Ihnen als Pflegeeltern zustehen, finden Sie in der Lebenslage "Familie und Kinder".
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
- Bestellung der Pflegeeltern zum Pfleger oder Vormund beantragen
- Erlaubnis zur Vollzeitpflege beantragen
- Führungszeugnis (einfach) beantragen
- Führungszeugnis (erweitert) beantragen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
- Hilfeplan aufstellen
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
- Landesfamilienpass beantragen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
- Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen
- Sorgerecht - Übertragung und Entzug beantragen
- Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie beantragen
- Vollzeitpflege - ein Pflegekind vermitteln
Freigabevermerk
27.01.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.