Schaltfläche zum Aktivieren von Google Translate
> Startseite> Rathaus> Standesamt Oberderdingen > Dienstleistungen im Standesamt

Was können Sie beim Standesamt erledigen?

Anmeldung der Eheschließung

Bitte erkundigen Sie sich vor der Anmeldung der Eheschließung telefonisch beim Standesamt,  welche Papiere für die Eheschließung erforderlich sind.


Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Anmeldung der Eheschließung am Tag der Anmeldung beim Standesamt in bar oder durch EC-Cash zu entrichten sind.

Erforderliche Unterlagen zur Eheschließung

Der Eheschließung geht deren Anmeldung voraus. Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Heiratstermin bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnung) hat. Über die Anmeldung wird eine Niederschrift aufgenommen.

Welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind richtet sich natürlich nach ihrer persönlichen Situation (Vorehen, Auslandsbeteiligung usw.).

 

Bitte nehmen Sie daher telefonisch Kontakt mit dem Standesamt auf um abzuklären, welche Unterlagen Sie benötigen. Teilweise werden die erforderlichen Personenstandsurkunden über das Standesamt direkt abgerufen. 

 

 

 

Fälle mit Auslandsbeteiligung

Sofern einer oder beide Verlobte eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen sind oftmals vielfältige Unterlagen (Bsp. Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates, Ledigkeitsbescheinigung usw.) erforderlich. In diesen Fällen ist eine umfangreiche Information erforderlich. Bitte setzen Sie sich daher telefonisch mit uns in Verbindung.

Wichtiger Hinweis:

Urkunden in fremder Sprache sind von einem in der BRD zugelassenen und beeidigten Urkundenübersetzer zu übersetzen; eine Liste der zugelassenen Dolmetscher können Sie beim Standesamt Oberderdingen erfragen.

Das fremdsprachige Original ist zusammen mit der Übersetzung vorzulegen.

 

 

Ehefähigkeitszeugnisse

Sofern Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe eingehen möchten benötigen Sie für bestimmte Staaten ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Zeugnis kann bei uns beantragt werden.

Auszug aus dem Gebührenverzeichnis

Eheschließung

Prüfung der Ehefähigkeit

  • bei der Anmeldung der Eheschließung                                                       65,-€
  • wenn ausländisches Recht zu beachten ist,                                             110,-€
  • wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren beim Oberlandesgericht durchzuführen ist                                                       130,-€
  • Vornahme einer Eheschließung außerhalb üblicher Dienstzeiten   110,-€
  • Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung                                     45,-€

Ehefähigkeitszeugnis

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

  • wenn nur deutsches Recht zu beachten ist                                                65,-€
  • wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von
  • der Staatsangehörigkeit                                                                                110,-€

Beurkundungen, Beglaubigungen, Bescheinigungen

  • Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt                                                                                                                                                35,-€
  • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder
  • Zustimmung zur Namensführung                                                                40,-€

 

Personenstandsurkunden

  • Ausstellung eines beglaubigten Ausdrucks aus dem
  • Personenstandsregister                                                                                   20,-€
  • Ausstellung einer Personenstandsurkunde                                               20,-€

 

Sonstige Amtshandlungen

  • Erteilung einer Auskunft aus einem Personenstandsregister               20,-€
  • Eheschließungen im großen Sitzungssaal: 100,--€
  • Eheschließung im Schloss Flehingen: 200,--€

 

Geburten

  • Anmeldung von Geburten, die sich in Oberderdingen ereignet haben (Entbindungen in den umliegenden Krankenhäusern werden beim Standesamt des Geburtsorts angezeigt und beurkundet).
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Namenserklärungen

Namenserklärungen


Beim Standesamt können auch verschiedene Namenserklärungen (Bsp.: Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe, nachträgliche Namensvoranstellung oder –anfügung, Namenserteilung oder Einbenennung usw.) abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin; Sie erhalten dann auch Auskunft darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.

Namensführung

Bei der Eheschließung wird die Namensführung in der Ehe festgelegt. Über die verschiedenen Möglichkeiten werden Sie bei der Anmeldung zur Eheschließung beraten.

 

Ausstellung von Personenstandsurkunden:


Folgende Urkunden werden ausgestellt, wenn das Ereignis in Oberderdingen beurkundet wurde:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Beglaubigte Auszüge aus dem Geburts-, Ehe- und Sterberegister

Bitte bringen Sie zur Abholung der Urkunden einen gültigen Ausweis mit. Sofern Sie die Urkunden für jemand anderes abholen, benötigen Sie zusätzlich eine entsprechende Vollmacht und dessen Ausweis in Kopie.

Sterbefälle


Anzeige von Sterbefällen, die sich in Oberderdingen und den Ortsteilen ereignet haben.

Informieren Sie sich hierzu auch unter Was ist bei einem Todesfall zu tun (einfach den unterstrichenen Text anklicken/bestätigen und Sie kommen auf die gewünschte Seite).

Kirchenaustritte

 

Der Kirchenaustritt kann nur von Ihnen persönlich erklärt werden und ist gebührenpflichtig (20,--€). Da es sich bei der Austrittserklärung um eine öffentliche Beglaubigung handelt ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.