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Was ist zu tun bei einem Todesfall?

Information des Standesamts Oberderdingen

Nach einem Todesfall sehen sich die Hinterbliebenen oft vor einen Berg von Problemen gestellt. Oftmals mischt sich dann in die Trauer auch noch Ratlosigkeit.

Nachfolgend sind daher einige Hinweise wiedergegeben was bei einem Todesfall zu tun ist.



Anzeige des Todesfalls beim Standesamt:

 

Dies übernimmt in der Regel das Bestattungsinstitut für Sie.

 

Der Todesfall ist baldmöglichst, spätestens jedoch am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Für die Beurkundung des Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Ist der Tod im Krankenhaus oder im Altenheim eingetreten, erfolgt die Anzeige direkt durch die dortige Verwaltung.

 

 

Zur Beurkundung des Sterbefalls werden folgende Unterlagen benötigt:

 

  • die ärztliche Todesbescheinigung (Din A 4)
  • Todesbescheinigung (Din A 5-Kuvert)
  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung bei Wohnsitz außerhalb
  • Ausweis der den Todesfall anzeigenden Person

 

Es wird weiterhin benötigt:

 

bei Ledigen:         

Auszug aus dem Geburtenregister mit allen Hinweisen

 

bei Verheirateten, Geschiedenen und /oder Verwitweten:

Auszug aus dem Eheregister mit Hinweisen

 

 

Die Vorlage der oben näher bezeichneten Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandseinträge beim Standesamt Oberderdingen geführt werden und hier auch der Sterbefall angezeigt wird.

Bestattung:

Im Regelfall wird nach einem Todesfall ein Beerdigungsinstitut beauftragt, welches auf Wunsch auch die Anzeige des Sterbefalls erledigt sowie die Bestattung in Absprache mit dem Friedhofsamt vorbereitet.

 

Rente:

Sofern der Verstorbene eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat, kann der Ehegatte das sog. „Sterbevierteljahr“, d.h. einen Rentenvorschuss für die nächsten 3 Monate in Höhe der letzten Rente des Verstorbenen beantragen. Entsprechende Vordrucke hierfür sind bei allen Postämtern/ Postagenturen erhältlich. Dem Vordruck ist lediglich eine Sterbeurkunde beizufügen, welche vom Standesamt bei der Beurkundung des Todesfalls ausgestellt wird.

Des weiteren sollte sich der Ehegatte/die Ehegattin nach der Erledigung der vorstehenden Angelegenheiten mit dem BürgerBüro Oberderdingen bzw. BürgerBüro Flehingen wegen eines Termins bei der Rentenberatung zur Aufnahme eines Witwen-/Witwerrentenantrags in Verbindung setzen.

 


Ansprechpartner bei der Stadt Oberderdingen:

  • BürgerBüro Oberderdingen
    • Amthof 13, 75038 Oberderdingen, Tel: 07045 / 43120
  • BürgerBüro Flehingen
    • Gochsheimer Str. 21, 75038 Oberderdingen-Flehingen, Tel: 07258 / 214
  • Standesamt Rathaus Oberderdingen
    • Frau Trumpp - Tel: 07045 / 43104 (Oberderdingen, Ortsteil Großvillars)
    • Frau Wolß - Tel 07045 / 43131 (Ortsteil Flehingen)
  • Friedhofswesen
    • Frau Steinmetz - Tel: 07045 / 43403